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Menschenrechtsbericht: Polizei muss sensible Daten besser schützen

DIMR
Das Deut­sche In­sti­tut für Men­schen­rech­te (DIMR) mo­niert, dass die Po­li­zei sen­si­ble Daten wie Spra­che, Haut­far­be oder Her­kunft nicht aus­rei­chend schützt. Dies berge das Ri­si­ko ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­rung durch po­li­zei­li­che Da­ten­ver­ar­bei­tung. Das DIMR for­dert daher prä­zi­se­re ge­setz­li­che Vor­ga­ben.

"Wir haben festgestellt, dass bei der polizeilichen Datenverarbeitung sensible Daten kaum besser geschützt sind als nicht sensible Daten. Das ist grund- und menschenrechtlich problematisch", kritisiert Beate Rudolf, DIMR-Direktorin bei der Vorstellung des Menschenrechtsberichts 2023.

Das Institut fordert Bund und Länder auf zu präzisieren, ob und wann solche sensiblen Daten verarbeitet werden dürfen, und verbindliche Schutzmaßnahmen festzulegen, um einen adäquaten Schutz vor rassistischer Diskriminierung zu gewährleisten. Die JI-Richtlinie (EU) 2016/680, wonach sensible Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgehen, nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen, sei in Deutschland nur unzureichend umgesetzt. Außerdem müssten Polizei und Innenministerien transparenter werden, wie und mit welchen Konzepten sie sensible Daten verarbeiten, und sich einer kritischen Selbstreflexion stellen, so Rudolf.

Die Polizei verarbeite in erheblichem Umfang Daten, aus denen eine vermeintliche "rassische oder ethnische Herkunft" gelesen werden kann. So gebe es für das polizeiliche Informationssystem INPOL eine Datenkategorie "äußere Erscheinung", in der bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen Menschen als "afrikanisch" oder "europäisch" erfasst werden können. "Die erfassten Daten reproduzieren Stereotype: Ein als 'afrikanisch' gelesener Mensch wird nicht als Europäer, nicht als Deutscher gesehen – auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat", stellt Rudolf fest.

Klima-Proteste: Sitzblockaden müssen als Versammlungen geduldet werden

Der Bericht befasst sich auch mit den Klima-Protesten: "Sitzblockaden sind aus grund- und menschenrechtlicher Sicht Versammlungen und fallen somit unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Friedliche Versammlungen, und dazu gehört auch Störung des Verkehrs, müssen hingenommen werden", erklärt Rudolf. Sie betont, dass staatliche Maßnahmen wie Präventivhaft oder diffamierende Äußerungen durch Politik und Medien eine einschüchternde Wirkung auf Klimaaktivistinnen und -aktivisten haben könnten. Sie mahnt an, dass Präventivhaft "nur mit äußerster Zurückhaltung zur Verhinderung schwerwiegender Gewalt" angewendet werden dürfe.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online 

Arzt, Polizeiliche Verarbeitung "besonderer Kategorien personenbezogener Daten", DÖV 2023, 991

Gätsch, Legitimität und Legalität von zivilem Ungehorsam im Kampf gegen die Klimakrise, KlimR 2023, 141

Franke/Schlenzka, Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und rassistische Diskriminierung im Spiegel von Daten und Rechtsprechung, ZAR 2019, 179

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