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E-Mobilität und Wärmepumpen: Stromnetz wird vor Überlastung geschützt

Bundesnetzagentur
Um die Strom­net­ze an­ge­sichts der Zu­nah­me von E-Mo­bi­li­tät und Wär­me­pum­pen vor einer Über­las­tung zu schüt­zen, dür­fen Netz­be­trei­ber den Strom­be­zug die­ser "steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen" ab 2024 tem­po­rär "dim­men". Das sehen Re­ge­lun­gen vor, die die Bun­des­netz­agen­tur be­schlos­sen hat.

Voraussetzung sei, dass eine "akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht". Eine Mindestleistung müsse aber immer abrufbar sein, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können (für 50 km in zwei Stunden). Vollständig dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht mehr abgeschaltet werden. Im Gegenzug für die Drosselungsmöglichkeit dürften Netzbetreiber den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos künftig nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung des Netzes ablehnen oder verzögern.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos hätten höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte und bezögen häufiger gleichzeitig Strom. Auf einen schnellen Hochlauf von E-Autos und Wärmepumpen sei der größte Teil der Niederspannungsnetze aktuell aber noch nicht ausgelegt, erläutert die Bundesnetzagentur die Notwendigkeit solcher netzorientierter Steuerungsmaßnahmen. Vorgesehen seien auch Übergangsregelungen. Als Gegenleistung für die netzorientierte Steuerung zahlten die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein geringeres Netzentgelt.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wagner/Büttner, Netzorientierte Steuerung im Niederspannungsnetz - Die Festlegungsentwürfe der BNetzA zu § 14a EnWG, EnWZ 2023, 345

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