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Nach BVerfG-Urteil: Haushaltsmittel gesperrt - Diskussion um Schuldenbremse

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Nach dem Haus­halts­ur­teil des BVerfG sperrt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um zahl­rei­che Pos­ten im Bun­des­haus­halt. Ak­tu­el­le Aus­ga­ben in die­sem Jahr sol­len nicht be­trof­fen sein - be­stehen­de Ver­bind­lich­kei­ten wür­den wei­ter ein­ge­hal­ten, hieß es aus Re­gie­rungs­krei­sen.

"In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden", hieß es weiter. Die Ampel-Koalition ringt weiter um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Die SPD bekräftigt ihre Forderungen nach einem Aussetzen der Schuldenbremse, um das 60-Milliarden-Euro-Finanzloch zu stopfen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist zwar ebenfalls kein Verfechter der Schuldenbremse, sieht für Änderungen aber keine Mehrheiten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun stehen die Milliarden im sogenannten Klima- und Transformationsfonds nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben auf Eis gelegt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten. Dabei ging es um Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre.

An diesem Dienstag sollen Experten Bundestag und Bundesregierung helfen, die Folgen des Karlsruher Haushaltsurteils richtig zu interpretieren. Bei der Anhörung im Haushaltsausschuss soll es darum gehen, ob trotz des Urteils der Haushalt für 2024 beschlossen werden kann. Um die Auswirkungen des Haushaltsurteils abzumildern, hält SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich wie auch SPD-Chefin Saskia Esken Mützenich ein Aussetzen der Schuldenbremse für notwendig - mindestens für das Jahr 2024. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch fordert eine "Klimareichensteuer". Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: "Nach dem Urteil aus Karlsruhe darf es keine Sozialkürzungen geben, um das 60-Milliarden-Loch zu stopfen".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Heintzen, Die Schuldenbremse (Art. 109 III und 115 II GG) in der Abfolge der außergewöhnlichen Notsituationen der Jahre 2020 bis 2022, NVwZ 2022, 1505

BVerfG, Erfolgloser Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" durch Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021, BeckRS 2022, 34878

Frenz, Haushaltsumschichtung für Klimaschutz und Digitalisierung - verfassungswidrig?, GewArch 2022, 173

Keine Corona-Mittel für Klimafonds: Karlsruhe kippt zweiten Nachtragshaushalt 2021, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.11.2023, becklink 2029000

BVerfG, Einschätzungsspielraum und Vorherigkeitsgebot im Staatsschuldenrecht, BeckRS 2023, 31615

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