Im Rechtsstreit mit Mercedes-Benz um eine klimagerechte Ausrichtung des Unternehmens will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor den BGH ziehen, nachdem das OLG Stuttgart zuletzt gegen den Verband entschieden und Mercedes nicht zu einer rein elektrischen Modellpalette ab 2030 verpflichtet hatte.
"Vor zwei Jahren versprach Vorstandschef Källenius auf der Weltklimakonferenz, bis 2030 vollständig auf reine Elektro-Pkw umsteigen zu können. Tatsächlich setzt Mercedes weiter auf den Verkauf von Verbrenner-Pkw, mit denen sie hohe Profite erzielen", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag den Gang zum BGH. Man wolle mit der Klage den Konzern zum Einlenken zwingen. Die DUH will unter anderem, dass der Dax-Konzern ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen darf, die Treibhausgase ausstoßen. Sie begründet ihre Forderung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzgesetz.
Zuletzt hatte das OLG Stuttgart die Forderung in zweiter Instanz zurückgewiesen (Beschl. v. 09.11.2023 – 12 U 170/22) . Die Kläger hätten nicht aufgezeigt, dass der Staat verpflichtet sei, dem Autobauer den Verkauf weiterer Verbrenner zu untersagen. Die DUH und Greenpeace waren auch mit ähnlichen Klagen gegen VW, BMW und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten erfolglos.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich, BeckRS 2021, 8946
Wegener, Menschenrecht auf Klimaschutz?, NJW 2022, 425
Becker/Buschfeld, Automobilindustrie in der ESG-Transformation, RAW 2022, 32
Böhringer, Das neue Pariser Klimaübereinkommen, ZaöRV 2016, 753
SPD-Minister: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.05.2021, becklink 2019698