Der EGMR hat eine Klage des wegen Gewaltverherrlichung und Majestätsbeleidigung verurteilten spanischen Rappers Pablo Hasél abgewiesen. Seine Strafe sei verhältnismäßig gewesen und die spanischen Gerichte hätten die Menschenrechte ausreichend berücksichtigt, so das Gericht.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 12.10.2023 - 27925/21) hat Hasél praktisch kaum Möglichkeiten mehr, gegen seine Verurteilung vor Gericht vorzugehen. Der in Spanien für seine teils radikalen Texte bekannte Musiker musste wegen Beleidigung des Königshauses und der Verherrlichung von Gewalt in seinen Texten 2021 für neun Monate ins Gefängnis.
Hasél hatte den Alt-König Juan Carlos I., der sich nach Korruptionsvorwürfen und angesichts von Justizermittlungen nach Abu Dhabi abgesetzt hat, unter anderem einen "Dieb" genannt und Gewaltfantasien gegen konservative Politiker in seine Texte eingebaut. Er selbst sieht das durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Verurteilung war in Spanien umstritten und hatte zu tagelangen Protesten geführt (Urt. v. 12.10.2023 - 27925/21).