Werden in einer TV-Doku über Rettungskräfte die akuten Folgen eines epileptischen Anfalls in Nahaufnahme gezeigt, verletzt dies nicht die Menschenwürde. Das VG Schleswig hob am Mittwoch einen Bescheid der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein auf, in dem eine Sendung von Sat.1 beanstandet wurde.
Die Klage der Seven.One Entertainment Group, zu der Fernsehsender wie ProSieben, Sat.1 und Kabel eins gehören, war damit erfolgreich. Konkret ging es um die am 2. November 2020 um 20:15 Uhr ausgestrahlte Folge "Lebensretter Hautnah – Wenn jede Sekunde zählt".
In den fraglichen Szenen sei keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung zu erkennen gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig (Urteil 11.10.2023 – 11 A 185/21). Bei einem in Frage stehenden Verstoß gegen die Menschenwürde sei, so die Kammer, auch der Gesamtcharakter der Sendung zu beachten, der keine menschenfeindliche Stoßrichtung aufweise, sondern vornehmlich in der realitätsnahen Dokumentation der Arbeit von Rettungskräften liege. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vor (Urt. v. 11.10.2023 - 11 A 185/21).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Sajuntz, Die Entwicklung des Presse- und Äußerungsrechts im Jahr 2022, NJW 2023, 569
Kraetzig, Europäische Medienregulierung – Freiheit durch Aufsicht?, NJW 2023, 1485