Asylverfahren von Menschen mit geringer Bleibeperspektive sollen nach dem Willen der Länder künftig schneller abgewickelt werden. Die Ministerpräsidenten haben sich am Freitag in Frankfurt am Main auf einen entsprechenden Beschluss geeinigt.
"Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als 5% beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen", heißt es darin. Das Asylverfahren und das darauf häufig folgende Klageverfahren sollen jeweils in drei Monaten abgeschlossen werden. Sofern nötig, würden dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.
Bei den Asylverfahren ist der Bund in der Pflicht, genauer gesagt das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Verwaltungsgerichtsverfahren betreffen die Justizbehörden der Länder.
Ermöglicht werden soll die Beschleunigung der Asylverfahren durch eine prioritäre Bearbeitung der Anträge von Menschen aus Staaten mit einer geringen Anerkennungsquote, erklärte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Das sei ein praktischer Schritt, der mehr bewirke als die seit Jahren geführte Debatte darüber, welche weiteren Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden sollten.
"Harmonisierung von Sozialleistungsstandards" innerhalb der EU
Der hessische Regierungschef Boris Rhein (CDU) als amtierender Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz sagte, man wolle "zu einer Harmonisierung von Sozialleistungsstandards" für Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union kommen. Er warnte hier jedoch unter Verweis auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz vor überzogenen Erwartungen.
Die Ministerpräsidenten forderten die Bundesregierung auf, in enger Abstimmung mit den Ländern "zeitnah die Voraussetzungen zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte zu schaffen und dabei die Umsetzbarkeit in den Kommunen sicherzustellen". Die Bundesregierung solle zudem prüfen, ob Abschiebungen unmittelbar aus Einrichtungen des Bundes erfolgen könnten, etwa an größeren Flughäfen.
Bremen und Thüringen mit einzelnen Punkten noch unzufrieden
Weil betonte, in der Runde habe große Einigkeit geherrscht. Bremen hielt allerdings in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss fest, man sei gegen "diskriminierende Maßnahmen wie etwa weitere, über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende, Arbeitspflichten oder Bezahlkarten, die keine Bargeldabhebungen ermöglichen". Auch Thüringen war mit einzelnen Punkten nicht einverstanden. Bayern wiederholte die Forderung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer "Integrationsgrenze" bei der Asylzuwanderung und betonte, dafür seien "Rechtsänderungen auch verfassungsrechtlicher Art" zu prüfen und zu diskutieren.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Ex-BVerfG-Präsident Papier: Asylrecht wird Herausforderungen nicht gerecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.10.2023, becklink 2028585
Spitzlei, Grundstrukturen des Asylbewerberleistungsrechts, NZS 2022, 1
BVerfG, Verfassungswidrigkeit der Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes, NVwZ 2012, 1024