Die für Samstagnachmittag in Frankfurt am Main geplante pro-palästinensische Versammlung "Ein Freies Palästina" durfte nicht stattfinden. Dies gebiete die öffentliche Sicherheit, so der VGH Kassel am gleichen Tag in einer Eilentscheidung. Es seien gewalttätige Auseinandersetzungen und volksverhetzende Äußerungen zu erwarten.
Die Kundgebung sollte auf dem Frankfurter Opernplatz stattfinden – mit anschließendem Demonstrationszug durch die Innenstadt. Die Stadt hatte dies am Donnerstag verboten. Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Versammlung auf einen Eilantrag der Initiatorin hin erlaubt. Die Stadt legte Beschwerde ein und bekam Recht. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.
Mögliche Teilnehmer der Kundgebung verließen nach mehrfacher Aufforderung und Platzverweisen den Opernplatz, wie ein Polizeisprecher sagte. Doch zogen zeitweise etwa 200 bis 300 Demonstranten weiter durch die Innenstadt und riefen: "Deutschland finanziert, Israel bombardiert" und "Freiheit für Palästina".
Die Kasseler Richterinnen und Richter hatten entschieden, die Vorkommnisse bei ähnlichen Versammlungen begründeten die Gefahr, dass die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet sei. Bei einer durch die Antragstellerin angemeldeten Versammlung am 07.10.2023 in Berlin, bei einer Kundgebung am 08.10.2023 sowie bei einer Spontanversammlung am 12.10.2023 in Frankfurt am Main sei es teilweise zu strafbaren Handlungen gekommen.
Hochgradig israelfeindliche Äußerungen zu erwarten
Daher seien auch bei der für Samstag geplanten Versammlung gewalttätige Auseinandersetzungen, Angriffe auf Polizeieinsatzkräfte und weitere Straftaten wie Volksverhetzung, die öffentliche Aufforderung zu und die Billigung von Straftaten zu befürchten.
Die Anmelderin habe zudem die Eigenschaft der Hamas als Terrororganisation öffentlich negiert. Bei der geplanten Versammlung in Frankfurt am Main waren nach Ansicht des VGH Kassel hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Äußerungen zu erwarten – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels. Überdies werde eine erhebliche Gewaltbereitschaft vermittelt ("Kampf auf den Straßen"). Mildere Maßnahmen als ein Versammlungsverbot seien nicht in Betracht gekommen.
Als Reaktion auf den Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 12.10.2023 ein Betätigungsverbot für die Organisation in Deutschland angekündigt. Mit dem Betätigungsverbot geht ein Verbot jeglicher Versammlungen der Organisation einher.
Auch in anderen Städten kam es zu gerichtlichen Entscheidungen: In Köln kippte das Verwaltungsgericht das Verbot einer Pro-Palästina-Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Pro-Israel-Versammlung. Die Polizei hatte am Freitag die Veranstaltung auf dem Heumarkt untersagt und dies mit deutlichen Anhaltspunkten für eine verschärfte Sicherheitslage begründet. Dem folgte das Gericht aber nicht. In Düsseldorf waren für eine Demonstration mit dem Titel "Freies Palästina" 50 Menschen angemeldet - doch kamen am Samstagnachmittag etwa 700, wie eine Polizeisprecherin sagte. Trotz emotionaler Stimmung registrierte die Polizei keine Zwischenfälle. Israel droht als Reaktion auf die Hamas-Angriffe mit einer Bodenoffensive im Gazastreifen. Damit könnte sich die Stimmung auch in Deutschland weiter aufheizen (Beschl. v. 14.10.2023 - 2 1423/23).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Berlin, Versammlung, Verbot, körperliche Unversehrtheit, Gewaltbereitschaft, Einschüchterung, öffentlicher Friede, Störung, BeckRS 2023, 27337