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Weihnachtsmarkt in Hannover durfte per Video überwacht werden

VG Hannover
Die Vi­deo­über­wa­chung des Han­no­ve­ra­ner Weih­nachts­mark­tes im ver­gan­ge­nen Jahr war rech­tens. Die Klage eines Man­nes, der sich durch die Ka­me­ras in sei­nen Rech­ten ver­letzt ge­fühlt hatte, blieb er­folg­los. Das VG Han­no­ver ver­wies auf eine er­höh­te Ge­fahr für Straf­ta­ten und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten.

Auf dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt hatte die Polizei 2022 insgesamt vier Videoüberwachungsanlagen installiert. Das Verwaltungsgericht gestand dem Kläger zu, dass die Videoüberwachung in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen habe. Dieser Eingriff sei aber nach dem Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gerechtfertigt (Urt. v. 10.10.2023 – 10 A 5210/22).

Die Polizei habe Statistiken vorgelegt, aus denen sich eine erhöhte Gefahr für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergebe. Darüber hinaus bestehe zumindest die abstrakte Gefahr eines terroristischen Anschlags. Der Weihnachtsmarkt habe aufgrund seiner Symbolträchtigkeit und Bekanntheit eine besondere Lage. Zwar verhindere die Videoüberwachung unter Umständen nicht den terroristischen Anschlag an sich. Vorfeldaktivitäten könnten aber entdeckt werden, gibt das Gericht zu bedenken.

Im Einsatz von Polizeibeamten sieht es keine Alternative. Zum einen sei zweifelhaft, dass die Polizeipräsenz überhaupt in einem solchen Maß gesteigert werden könnte. Zum anderen wäre der Einsatz weniger effektiv. Denn die Videoüberwachung biete technische Möglichkeiten, wie etwa das Zoomen und das Aufzeichnen.

Polizei prüft Videoüberwachung für 2023

Die Überwachung des Weihnachtsmarktes sei für die Besucher auch hinreichend erkennbar gewesen. Zwar seien die Kameras sehr hoch angebracht gewesen. Es habe aber genug Hinweisschilder gegeben. Zudem sei per Pressemitteilung informiert worden. Auf der Webseite der Polizei hätten sogar die Standorte der Videokameras eingesehen werden können.

In einem früheren Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Videoüberwachung der Polizei an verschiedenen Plätzen in Hannover unter anderen deswegen für rechtswidrig gehalten, weil die Polizei sie nicht kenntlich gemacht hatte.

Aktuell prüft die Polizei, ob auch der Weihnachtsmarkt 2023 mit Videokameras überwacht wird. Dies teilte sie in der mündlichen Verhandlung mit (Urt. v. 10.10.2023 - 10 A 5210/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Augsberg, Der grundrechtliche Schutz individueller Empfindung im Sicherheitsrecht, GSZ 2018, 169

Ruthig, Der Einsatz mobiler Videotechnik im Polizeirecht, GSZ 2018, 12

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