Die Bundesregierung hat sich auf ein Migrationspaket verständigt. Zum einen soll es für Geflüchtete, die sich bereits in Deutschland befinden, leichter möglich sein, in Beschäftigung zu kommen. Zum anderen sollen Abschiebungen vereinfacht werden – dazu veröffentlichte das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung sieht vor, dass die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert wird. Damit sollen Behörden mehr Zeit erhalten, um eine Abschiebung vorzubereiten. Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse nach dem Entwurf besonders schwer, was eine Abschiebung erleichtern soll. Vor allem die Ausweisung von Schleusern soll forciert werden. Die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen soll deutlich erleichtert werden und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen, möglich sein.
Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen wird künftig ermöglicht, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können. Unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen sollen die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen wird.
Einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen wird gestrichen
Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote regelt der Gesetzentwurf als eigenständigen Grund für Abschiebehaft. Eine Abschiebung soll bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen sollen für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren gelten. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen künftig sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Darüber hinaus greift der Gesetzentwurf Vorschläge zur Entlastung der Ausländerbehörden auf. Konkret vorgesehen ist eine längere Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren (von drei auf sechs Monate) und von Aufenthaltserlaubnissen von subsidiär Schutzberechtigten (von einem auf drei Jahre) sowie von elektronischen Aufenthaltstiteln von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Habeck: Geflüchtete sollen einfacher in Beschäftigung kommen
Die Bundesregierung hat sich nach den Worten von Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) im Rahmen des Migrationspaket auch darauf geeinigt, dass es Geflüchteten, die sich bereits in Deutschland befinden, künftig leichter möglich sein soll, in Beschäftigung zu kommen. Dies sei eine Chance auch für viele Firmen. Habeck nannte die derzeitige Situation bei der Migration eine der "wesentlichen Herausforderungen für unser Land". Die Kommunen leisteten Großes. "Aber viele sind am Limit oder darüber hinaus. Das ist eine ernsthafte Belastungsprobe für den Zusammenhalt in unserem Land." Die Regierung stehe daher in der Pflicht, Migration besser zu steuern, um die Kommunen zu entlasten. Habeck wies zugleich auf den Arbeits- und Fachkräftemangel hin, der für die Wirtschaft eine wachsende Belastung sei.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Ritgen, Der Nachfolgeprozess zum Zweiten Flüchtlingsgipfel – erste Ergebnisse einer neuen Form der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Migrationsrecht, ZAR 2023, 323
Franz, Staatsangehörigkeit als Grenze des deutschen Rechtsstaates?, NVwZ 2023, 1059