Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können mindestens bis März 2025 in der EU bleiben. Darauf einigten sich die EU-Innenminister am Donnerstag in Brüssel. Die Verlängerung der Sonderregeln biete Gewissheit für mehr als vier Millionen Flüchtlinge, teilte der spanische Vorsitz des EU-Innenministerrats mit.
Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor 19 Monaten die Richtlinie für den Fall eines "massenhaften Zustroms" von Vertriebenen aktiviert. Sie wurde zuletzt bis zum 4.3.2024 verlängert – und jetzt ein weiteres Mal.
Vorteil der Regel ist, dass die Betroffenen kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Die Einigung muss noch formell bestätigt werden.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Dietz, Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505
Ritgen, Aufnahme und Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen aus der Ukraine: Die kommunale Perspektive, ZAR 2022, 238