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Neues Transparenzgesetz: Verbände kritisieren geplanten Online-Krankenhaus-Atlas

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ein Trans­pa­renz­ver­zeich­nis im In­ter­net soll ab April 2024 über Qua­li­tät und Leis­tungs­fä­hig­keit von Kli­ni­ken in­for­mie­ren. Vor allem Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten sol­len davon pro­fi­tie­ren. Ge­sund­heits­fach­ver­bän­de sehen das ge­plan­te Kran­ken­haus­trans­pa­renz­ge­setz al­ler­dings kri­tisch.

Im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses wurde die Mitte September vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung diskutiert. Fachverbände kritisierten insbesondere die Level zur Einteilung von Kliniken in Versorgungsstufen. Nach dem Entwurf soll das Leistungsangebot der Krankenhäuser künftig differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Geplant ist die Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level), abhängig von Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen.

DKG: Novelle ist "Etikettenschwindel"

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sprach von nicht zielführenden Vorschlägen. Mit dem Entwurf werde die fortgeschrittene Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser ignoriert und konterkariert. Die Novelle stelle keine Neu- oder Weiterentwicklung dar, sondern sei letztlich ein Etikettenschwindel. Mit Ausnahme der Darstellung nach Leistungsgruppen und Leveln würden alle für das Verzeichnis vorgesehenen Informationen bereits veröffentlicht. Mit den Leveln würden Patientinnen und Patienten in die Irre geführt. Befördert werde eine Fehlsteuerung in die Standorte mit dem höchsten Level. Die DKG warnte zudem vor einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand und empfahl, es bei einer jährlichen Datenlieferung zu belassen.

Ähnlich argumentierte der Ärzteverband Marburger Bund, der den Mehrwert des Verzeichnisses für die Patientinnen und Patienten infrage stellte. Die Angaben, die in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, fänden sich schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser: Fachabteilungen, Fallzahlen sowie ärztliches und pflegerisches Personal nach Qualifikation. Die Level könnten zu der falschen Schlussfolgerung führen, wonach für alle Erkrankungen die beste Versorgung in Level-3-Krankenhäusern zu finden sei.

Informationen müssen aussagekräftig und verständlich sein

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen unterstützt das Vorhaben und fordert dafür hinreichend verfügbare und valide Daten, die aussagekräftig und verständlich aufbereitet werden müssten. Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte den Ausbau transparenter Strukturen, wies aber auf die schwierige Darstellung der Pflegeleistungen hin. Die rein quantitative Aufzählung von Fall- und Personenzahlen erlaube keine Rückschlüsse auf die klinikindividuelle Behandlungsqualität. Ein Vergleich von Strukturdaten ohne Bezug zum Patientenmix sei abzulehnen. Der pflegerische Versorgungsbedarf sei nicht äquivalent zum medizinischen Versorgungsbedarf zu sehen.

Ein Sprecher der Weißen Liste zur Unterstützung von Patienten machte in der Anhörung deutlich, dass es vor allem auf einfach und eindeutig dargestellte Informationen ankomme. Wesentlich seien zudem Hinweise auf zertifizierte Zentren, etwa Stroke Units. Nach Ansicht des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sollten auch die Patientinnen und Patienten selbst befragt werden nach ihren konkreten Erfahrungen in einer Klinik.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wollenschläger, Reformprojekt sektorenübergreifende Versorgung und Bedarfsplanung: verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen (Teil 1), NZS 2023, 8

Bund und Länder einig über Grundzüge der Krankenhausreform, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.07.2023, becklink 2027701

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