Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem BVerfG Klage gegen die Bundesregierung zur Freigabe von Namen und Honoraren von Journalisten eingelegt, die für die Regierung etwa Veranstaltungen moderiert oder Vorträge gehalten haben. Das teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner, mit.
Die Fraktion hatte die jetzt eingeklagten Informationen in mehreren parlamentarischen Anfragen an die Regierung abgefragt, sieht ihre Anfragen aber nicht ausreichend beantwortet, da nicht alle Namen und Honorare öffentlich, sondern ein Teil davon nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags zugänglich gemacht wurden. Dort konnte die AfD diese einsehen. Die Regierung hatte mit dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen argumentiert.
Die AfD-Fraktion wirft ihr dagegen vor, Aufträge und Honorare verheimlichen zu wollen. "Stichwort: Eine Hand wäscht die andere", sagte Brandner. Aus einer der Antworten der Bundesregierung geht hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren für Moderationen, Vorträge, Interviews und andere Leistungen knapp 1,5 Millionen Euro an 200 verschiedene Journalistinnen und Journalisten gezahlt wurden. Dabei handelt es sich sowohl um Festangestellte als auch um Freie, die für öffentlich-rechtliche oder private Medien arbeiten.
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Umstrittene Praxis: BVerfG stoppt Vorabinformationen an ausgewählte Journalisten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.08.2023, becklink 2028165