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AfD klagt auf Freigabe von Journalisten-Namen und Honoraren

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die AfD-Bun­des­tags­frak­ti­on hat vor dem BVerfG Klage gegen die Bun­des­re­gie­rung zur Frei­ga­be von Namen und Ho­no­ra­ren von Jour­na­lis­ten ein­ge­legt, die für die Re­gie­rung etwa Ver­an­stal­tun­gen mo­de­riert oder Vor­trä­ge ge­hal­ten haben. Das teilt der Par­la­men­ta­ri­sche Ge­schäfts­füh­rer der Frak­ti­on, Ste­phan Brand­ner, mit.

Die Fraktion hatte die jetzt eingeklagten Informationen in mehreren parlamentarischen Anfragen an die Regierung abgefragt, sieht ihre Anfragen aber nicht ausreichend beantwortet, da nicht alle Namen und Honorare öffentlich, sondern ein Teil davon nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags zugänglich gemacht wurden. Dort konnte die AfD diese einsehen. Die Regierung hatte mit dem Datenschutz und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen argumentiert.

Die AfD-Fraktion wirft ihr dagegen vor, Aufträge und Honorare verheimlichen zu wollen. "Stichwort: Eine Hand wäscht die andere", sagte Brandner. Aus einer der Antworten der Bundesregierung geht hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren für Moderationen, Vorträge, Interviews und andere Leistungen knapp 1,5 Millionen Euro an 200 verschiedene Journalistinnen und Journalisten gezahlt wurden. Dabei handelt es sich sowohl um Festangestellte als auch um Freie, die für öffentlich-rechtliche oder private Medien arbeiten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Umstrittene Praxis: BVerfG stoppt Vorabinformationen an ausgewählte Journalisten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.08.2023, becklink 2028165

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