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Bundesregierung unterzeichnet UN-Meeresschutzabkommen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Pakt schafft die Grund­la­ge für die Aus­wei­sung gro­ßer Schutz­ge­bie­te auf Hoher See. Das Ab­kom­men, das die Ver­ein­ten Na­tio­nen im Juni ver­ab­schie­det hat­ten, wurde laut Bun­des­um­welt­mi­nis­te­rin Stef­fi Lemke (Grüne) von etwa 80 Staa­ten un­ter­zeich­net. Für die Ra­ti­fi­zie­rung seien 60 Staa­ten not­wen­dig.

Haben diese Staaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt, kann das Abkommen 120 Tage später in Kraft treten. "Wir werden in Deutschland jetzt alles daran setzen, die Ratifizierung so schnell wie möglich zu machen", sagte Lemke. Da alle demokratischen Parteien im Bundestag hinter dem entsprechenden Gesetz stünden, erwarte sie, dass dies "sehr schnell und im Konsens" geschehen werde.

Hohe See kein rechtsfreier Raum mehr

In dem Abkommen werden auch Verfahren festgelegt, um wirtschaftliche Projekte, Expeditionen und andere Aktivitäten in den Meeren auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. Zwei Drittel der Ozeane gehören zur Hochsee und waren damit bislang weitgehend rechtsfreier Raum. Das Bundeskabinett hatte der Unterzeichnung Mitte September zugestimmt.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (ebenfalls Grüne) bezeichnete die Vereinbarung bei einem gemeinsamen Auftritt mit Lemke am Rande der UN-Vollversammlung in New York als "Hoffnungsschimmer".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Mohr, Meeresschutzrecht – ein Überblick, NordÖR 2020, 389

EuGH: EU für Vorschläge zum Meeresschutz in der Antarktis nicht ausschließlich zuständig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.11.2018, becklink 2011515

Markus/Ginzky, Internationales Meeresumweltschutzrecht?!, ZUR 2017, 321

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