chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

"Bandidos" bleiben verboten - drei Nachfolgegruppen nicht

BVerwG
Die Ro­cker­grup­pie­rung "Ban­di­dos MC Fe­de­ra­ti­on West Cen­tral" und ihre ört­li­chen Mit­glieds-Chap­ter blei­ben ver­bo­ten. Das hat das BVer­wG am Diens­tag be­stä­tigt. Das Ver­bot er­stre­cke sich aber nicht auf drei neu ge­grün­de­te Or­ga­ni­sa­tio­nen, die keine iden­ti­täts­wah­ren­den Nach­fol­ge­or­ga­ni­sa­tio­nen seien.

Im Juli 2021 hatte das Bundesinnenministerium die "Ban­di­dos MC Fe­de­ra­ti­on West Cen­tral" (Federation) und dessen 38 Chapter verboten und aufgelöst, weil sie mit ihren Zwecken und Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderliefen. Der Verein vertrete einen Gebiets- und Machtanspruch im Rockermilieu, der zu bewaffneten und brutalen Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Gruppen geführt habe.

Unter anderem die Federation und 34 Chapter machten geltend, dass sich die Dachorganisation bereits Monate zuvor selbst aufgelöst habe und das Verbot deshalb ins Leere gehe. Zudem seien die Chapter keine Teilorganisationen und die von einzelnen Personen begangenen Straftaten könnten dem Verein nicht zugerechnet werden.

Strafgesetzwidrigkeit prägt Federation insgesamt

Dies sah das Bundesverwaltungsgericht anders. Das Vereinsverbot laufe nicht wegen der am 18. April 2021 von der Mitgliederversammlung der Federation beschlossenen Auflösung "ins Leere". Es habe sich noch um einen verbotsfähigen Verein gehandelt, weil die Liquidation in vermögensrechtlicher Hinsicht noch nicht abgeschlossen war.

Auch habe die Federation den Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit verwirklicht. Denn sie habe die kriminalitätsfördernden Strukturen in die Realität umgesetzt: durch Beschaffung von Waffen und Auszeichnung von Chapter-Mitgliedern für Straftaten. Zudem seien ihr die von den Angehörigen ihrer Mitglieds-Chapter begangenen Straftaten zuzurechnen, weil es sich bei den Chaptern um Gebiets-Teilorganisationen der Federation handele. Das Verbot sei auch verhältnismäßig, weil die Strafgesetzwidrigkeit die Federation insgesamt präge.

Neugründungen keine identitätswahrende Nachfolgeorganisationen

Laut BVerwG erstreckt sich das Verbot aber nicht auf die "Bandidos Motorcycle Club Federation Mid Region", die "Bandidos Motorcycle Club Federation North Region" und die "Bandidos Motorcycle Club Federation South Region". Bei diesen handele es sich entgegen der Ansicht des Ministeriums nicht um identitätswahrende Nachfolgeorganisationen der verbotenen Federation. Hierfür wäre eine offensichtliche Identität in gebietlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht erforderlich, die nicht bestehe (Urt. v. 19.9.2023 - 6 A 12.21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Wormit, Das Vereinsverbot - Maßstäbe und Grenzen, VR 2020, 224

Braun/Albrecht, Bekämpfung der Rockerkriminalität, NJOZ 2014, 1481

Albrecht, "BFFB - Bandidos Forever, Forever Bandidos"? - Zur vereinsrechtlichen Zulässigkeit des bundesweiten Verbots eines Outlaw Motorcycle Clubs, vr 2013, 8

Esser/Langbauer: "Unter Rockern", JA 2013, 28

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü