Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den "vorübergehenden Schutz" für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu verlängern. Die Lage in der Ukraine sei so instabil, dass die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Rückkehr der in die EU Geflüchteten nicht gegeben seien.
Die Gründe für den durch Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG garantierten "vorübergehenden Schutz" bestünden nach wie vor, sodass eine Verlängerung notwendig und angemessen wäre, so die Kommission. Dies sei ein "wichtiges Instrument", um den Betroffenen Hoffnung sowie ein "Gefühl der Normalität" zu geben, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Dietz, Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505
Ritgen, Aufnahme und Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen aus der Ukraine: Die kommunale Perspektive, ZAR 2022, 238