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Digitalcheck: Regierung legt Eckpunkte vor

Bundestag
Bun­des­ge­set­ze sol­len di­gi­tal­taug­li­cher wer­den – zum Nut­zen für Bür­ger, Un­ter­neh­men und Be­hör­den. Mög­lich ma­chen soll das ein früh­zei­ti­ger "Di­gi­tal­check" im Vor­feld des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens. Die Re­gie­rung hat den Bun­des­tag jetzt über die Eck­punk­te un­ter­rich­tet.

Die digitale Ausführbarkeit soll danach von Anfang an mitgedacht werden, wenn Vorschriften erstellt und angepasst werden. Zum einen gehe es darum, "einen spür- und messbaren Effekt für einen digitalen Vollzug rechtlicher Vorgaben zu erzielen, um Digitalisierungs- und Vollzugsaufwände zu senken und die Potentiale einer stärkeren (Teil-)Automatisierung zu heben", so die Bundesregierung . Zum anderen sollten Inhalte und Methoden des Digitalchecks so konzipiert werden, dass die Mitarbeiter, die Regelungstexte entwerfen, die angestrebten Ziele mit verhältnismäßigem Aufwand erreichen und die Hilfsmittel einfach anwenden können.

Die Pflicht zur Durchführung des Digitalchecks liege bei der Bundesregierung. Das BMI habe zum 01.01.2023 eine erste Version bereitgestellt. Ausgehend davon werde der Digitalcheck laufend weiterentwickelt. Bis zum Ende der Legislaturperiode solle er ein fester Bestandteil der Gesetzesvorbereitung sein. Bereits im Frühjahr 2022 hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Digitalcheck als Teil ihres digitalpolitischen Programms vorgestellt. Mehr Verbindlichkeit bei der Digitaltauglichkeit von Gesetzen hatte das BMI Anfang August 2023 gefordert.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Heidbüchel/Dietsch, Digitaltauglichkeit des Mehrwertsteuerrechts, beck.digitax 2023, 147

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