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Wegen rechter Chats: Polizist aus Dienst entfernt

VG Hannover
Das VG Han­no­ver hat einen Bun­des­po­li­zis­ten aus dem Dienst ent­fernt, der in sei­ner Frei­zeit an einer Whats­App-Chat­grup­pe mit rechts­ex­tre­men und an­ti­se­mi­ti­schen In­hal­ten teil­ge­nom­men hatte. Er sei wegen sei­ner rechts­ex­tre­men Hal­tung nicht mehr für den Po­li­zei­dienst trag­bar.

Mit den Mitgliedern der Gruppe soll er auch nach Norwegen zu Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs gereist sein und sich dort widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen zugeeignet haben.

Mit seinem Verhalten habe der Polizist eine rechtsextreme Haltung zum Ausdruck gebracht, die ihn für den Polizeidienst untragbar mache, so das Verwaltungsgericht Hannover. Er habe gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen.

Als Repräsentant des Staates untragbar

Auch weitere außerdienstliche Pflichtverstöße, darunter ein waffenrechtliches Fehlverhalten, offenbarten eine mit dem Amt eines Polizeivollzugsbeamten unvereinbare charakterliche Schwäche. Die gezeigten Verhaltensweisen hätten "das von der Öffentlichkeit in einen Polizisten als Repräsentant des Staates gesetzte Vertrauen" endgültig zerstört.

Immer wieder enden Polizeikarrieren wegen rechtsextremer Äußerungen in Chatgruppen. Auch Soldaten müssen wegen eines solchen Verhaltens mit ihrer Entlassung rechnen (Urt. v. 14.9.2023 - 14 A 5022/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

VGH München, Beschlagnahmeanordnung gegen Polizisten wegen rechtsradikalen Gedankengutes, BeckRS 2022, 19899

VG Freiburg, Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf, BeckRS 2021, 15264

OVG Bautzen, Rücknahme der Ernennung, Chat-Beiträge, BeckRS 2021, 25830

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