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Rechte Chats bei Amtsträgern: NRW will Gesetzeslücke schließen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Äu­ßern sich Staats­be­diens­te­te in dienst­lich ge­nutz­ten Chat­grup­pen an­ti­se­mi­tisch oder ras­sis­tisch, bleibt das in der Regel man­gels Öf­fent­lich­keits­be­zug straf­frei. Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung will das än­dern und hat Ge­set­zes­än­de­run­gen an­ge­sto­ßen.

Sie will Ende September einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen. Im StGB-Abschnitt "Straftaten im Amt" ist ein neuer § 341 geplant. Volksverhetzende Äußerungen von Amtsträgern sollen danach auch dann strafbar sein, wenn sie in geschlossenen Chats fallen – sofern diese auch dienstlich genutzt werden.

Geplant ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Über eine Änderung im Wehrstrafgesetz (§ 48) sollen auch Soldaten erfasst sein.

Immer wieder rechte Chats bei Politzisten aufgedeckt

In den vergangenen Jahren waren immer wieder Chats mit rechten Inhalten – etwa unter Polizisten – bekannt geworden. Die Beschuldigten wurden regelmäßig nicht verurteilt. 

Es habe in der Justizministerkonferenz bereits Forderungen gegeben, dass der Bund tätig werde, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). "Das haben wir nicht erlebt". Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) sagte, die Menschen müssten darauf vertrauen können, dass jemand, der die blaue Uniform anhabe, "bis unter die Hirnrinde verfassungstreu ist".

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Schmitt, Möglichkeiten des Dienstherrn zum Umgang mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst, NVwZ 2023, 25

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