Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das umstrittene Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Die Blicke richten sich nun auf die milliardenschwere staatliche Förderung. Verbände fordern Nachbesserungen an den bisher dazu bekannten Eckpunkten. Was ist genau geplant - und woran gibt es Kritik?
Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Geplant ist nun eine Reform. Nach den Eckpunkten soll es künftig eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von weiteren 30% der Investitionskosten eingeführt werden - der für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr und pro Haushalt in Betracht kommt.
Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20% der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.
Die neue Förderrichtlinie soll Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt werden. Die neue Förderung ist bisher bis 2030 angelegt und soll – wie das beschlossene Gebäudeenergiegesetz – Anfang 2024 in Kraft treten.
Höhe der Förderung
Grundförderung und Boni sollen laut Eckpunkten kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70%. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen - der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt also 21.000 Euro. In einem Mehrparteienhaus sollen sich die förderfähigen Kosten je weitere Wohneinheit erhöhen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Bei Nichtwohngebäuden sollen demnach Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl gelten.
Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können weiter Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden - also etwa für die die Dämmung der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen liegen laut Ministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt - und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
Neu sei, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. In der Summe gelte dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro. Das sei eine Verbesserung.
Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro in Anspruch nehmen können - für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Kritik an den Eckpunkten
Besonders in der Kritik steht die Vorgabe, dass den Geschwindigkeitsbonus nur selbstnutzende Eigentümer bekommen sollen. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisierte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass vermietende Eigentümer deutlich schlechter gestellt werden sollten. "Das sollte die Regierung schnellstens ändern und beide Eigentümergruppen gleichbehandeln." Das forderte auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten. Der Geschwindigkeitsbonus sollte damit auch Mieterinnen und Mietern zugutekommen.
Siebenkotten sagte weiter, zentral sei eine ausreichende Ausstattung des Förderprogramms: "Daher sollten die Fördermittel für die energetische Sanierung auf 25 Milliarden Euro pro Jahr angehoben und verstetigt werden." Nach Plänen der Koalition sollen im kommenden Jahr für die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude rund 19 Milliarden Euro ausgegeben werden.
Der Bundesverband Wärmepumpe kritisierte, dass die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch auf 30.000 Euro halbiert werden sollten. Dies würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition im eigenen Fall auch lohne. Die förderfähigen Kosten sollten künftig bei 45.000 Euro bei einem Einfamilienhaus liegen. Das forderte auch der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie - andernfalls könnten die Bürgerinnen und Bürger trotz höherer Fördersätze unterm Strich weniger Förderung erhalten.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kurz vor Bundestagsbeschluss: Gebäudeenergiegesetz weiter in der Kritik, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.09.2023, becklink 2028231
Krings/Rudolph, Einstweilige Anordnung gegen Verfahren beim "Heizungsgesetz" – Übergriffigkeit des BVerfG oder Stärkung des Parlaments?, ZRP 2023, 155
BVerfG, Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens – Gebäudeenergiegesetz, NJW 2023, 2561
Gebäudeenergiegesetz: Experten sehen weiterhin Defizite, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.07.2023, becklink 2027609
Gutachten aus Bayern: Heizungsgesetz teilweise verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.06.2023, becklink 2027325