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Heizungsgesetz: Unionsfraktion sieht noch 90 offene Fragen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Neue Runde um das Hei­zungs­ge­setz: Die Uni­ons­frak­ti­on hat noch 90 of­fe­ne Fra­gen und will diese nun von der Bun­des­re­gie­rung be­ant­wor­tet wis­sen. Pres­se­be­rich­ten zu­fol­ge geht es ins­be­son­de­re um Fra­gen zur staat­li­chen För­de­rung, um Mie­ter­schutz, um ver­füg­ba­re Hand­wer­ker sowie um das wei­te­re par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Gebäudeenergiegesetz sei nicht ausgereift und bräuchte dringend mindestens Klarstellungen. "Eine grundsätzliche Überarbeitung der Heizungspläne wäre richtig. Leider mauert die Ampel. Besonders schlimm für den notwendigen Umbau der Heizungen in Deutschland ist das Förder-Desaster der Bundesregierung. Es sieht nach weiteren Kürzungen aus, aber die Regierung bleibt weiterhin undeutlich."

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - sollte eigentlich Anfang Juli und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP lange Konflikte gegeben. Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.

BVerfG stoppte Verabschiedung vor der Sommerpause

Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Die Ampel-Koalition will über das Gesetz nun nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag entscheiden.

Die Union fragt zum Zeitplan, welche Form und welchen Umfang der parlamentarischen Beratung die Bundesregierung für mindestens erforderlich halte. Die Spitzen der Regierungsfraktionen hatten erklärt, es solle keine inhaltlichen Änderungen am Gesetzentwurf mehr geben. Einen umfassenden Fragenkatalog zum GEG hatte im Mai die FDP gestellt, und zwar ans Wirtschaftsministerium. Dabei ging es um 77 Fragen.

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