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Pflicht zu Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Fleisch kommt

BMEL
Die Pflicht zur Her­kunfts­kenn­zeich­nung von Fleisch wird ab 2024 aus­ge­wei­tet. Wie das Bun­des­mi­nis­te­ri­um Er­näh­rung und Land­wirt­schaft mit­teil­te, müsse un­ver­pack­tes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Ge­flü­gel dann eine Her­kunfts­kenn­zeich­nung auf­wei­sen. Das Bun­des­ka­bi­nett habe heute einen ent­spre­chen­den Ver­ord­nungs­ent­wurf ge­bil­ligt. Bis­her war dies nur bei vor­ver­pack­tem Fleisch und bei un­ver­pack­tem Rind­fleisch vor­ge­schrie­ben.

Die Bundesregierung hatte den Verordnungsentwurf bereits im Mai gebilligt. Der Bundesrat hatte ihm laut Ministerium aber nur unter der Vorgabe zugestimmt, dass die Kennzeichnung bei einer überwiegenden Abgabe von Fleisch der gleichen Herkunft auch durch einen allgemeinen und gut sichtbaren Aushang im Laden als ausreichend gelte.

Diese Anpassung sei mit der Billigung der Vorlage im Kabinett nun übernommen worden. Die Verordnung trete sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft.

Herkunftsbezeichnung soll auch auf Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden

Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung will der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Grüne), die Herkunftsbezeichnung im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten.

Die EU-Kommission habe entgegen ihrer Ankündigung bislang keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt. Auch andere Mitgliedstaaten hätten bereits nationale Regelungen getroffen.

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