Der Sachverständigenrat für Umweltfragen empfiehlt in einem Sondergutachten der Bundesregierung, umweltfreundliches Verhalten der Bevölkerung durch entsprechende politische Rahmenbedingungen zu erleichtern. Den Fokus allein auf umweltfreundliche und effiziente Produktionsprozesse und den Ausbau erneuerbarer Energien zu legen, reiche nicht aus, heißt es laut parlamentarischem Pressedienst in dem Gutachten der Experten.
Viele Menschen würden sich gerne umweltfreundlich verhalten, doch die Rahmenbedingungen stünden dem oftmals entgegen, erläutert der Expertenrat. So sei es häufig deutlich aufwendiger und teurer, sich umweltfreundlich zu verhalten. Die Experten sehen hier die Politik in der Pflicht: Ein Wandel könne nur gelingen, wenn die Politik umweltfreundliches Verhalten "an verschiedenen Stellen und über verschiedene Maßnahmen erleichtere, anreize und teilweise auch einfordert".
Denn ohne Verhaltensänderungen drohten schon jetzt vorhandene umwelt- und klimapolitische Maßnahmen ins Leere zu laufen. Das Beratergremium verweist als ein Beispiel auf die Reduktion des Fleischkonsums: Würden durch staatliche Regulierung die Preise für Fleisch aus deutscher Produktion steigen, ohne dass sich die Nachfrage ändere, könne der Import von Fleisch aus dem Ausland wachsen. Umwelteffekte würden so nur verlagert - oder gar verschärft.
Anreize, Information, Bildung
Der Sachverständigenrat empfiehlt, die gesamte Breite an politischen Instrumenten einzusetzen - von Anreizen und staatlichen Angeboten über Information, Bildung und Überzeugung bis hin zu Ge- und Verboten. Um dieses Instrumentarium effektiv einzusetzen, sollten die Maßnahmen aufeinander aufbauen und möglichst viel Unterstützung in der Bevölkerung versprechen.
Um den Fleischkonsum zu verringern, empfiehlt der Sachverständigenrat konkret etwa, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Fleisch auf den regulären anzuheben und gleichzeitig die Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte abzuschaffen. Das sei seit April 2022 durch EU-Recht bereits möglich. Um eine längere Nutzung elektrischer Geräte wie Smartphones zu erreichen, plädieren die Experten für ein "Recht auf Reparatur" oder einen bundesweiten "Reparaturbonus".
Das faktische Verbot für den Einbau von fossilen Heizungen ab dem Jahr 2024 wiederum sollte aus Sicht der Sachverständigen begleitet werden von einem besseren Informationsangebot und finanziellen Entlastungen für ärmste Haushalte - etwa durch eine Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und "deutlich höhere Fördersätze für Sanierungen".