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Heizungsgesetz-Debatte: BVerfG-Präsident betont Eigentumsrecht

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Prä­si­dent des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, Ste­phan Har­barth, hat bei den Dis­kus­sio­nen um das Hei­zungs­ge­setz auf die Ach­tung des Ei­gen­tums­rechts hin­ge­wie­sen. Selbst wenn es einen ge­sell­schaft­li­chen Wan­del gäbe, könne man das Ei­gen­tums­grund­recht nicht aus den An­geln heben. Es müsse in Aus­gleich mit an­de­ren pri­va­ten und öf­fent­li­chen Be­lan­gen ge­bracht wer­den. Das BVerfG hatte die Ver­ab­schie­dung des Ge­set­zes ver­gan­ge­ne Woche vor­läu­fig ge­stoppt.

"Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht" 

"Das Eigentum ist ein wichtiges Freiheitsrecht, das die Menschen auch wirtschaftlich in die Lage versetzen soll, ein selbstbestimmtes, ein freies Leben zu führen", sagte Harbarth dem "Handelsblatt". Zu Vorwürfen einer indirekten Enteignung durch das Heizungsgesetz mit dem Verbot für Öl- und Gasheizungen sagte Harbarth: "Wir werden einige dieser Fälle voraussichtlich noch auf den Tisch bekommen. Deshalb nur allgemein: Nicht jede Beschränkung von Eigentümerbefugnissen ist eine Enteignung." Eine Enteignung würde die Entziehung von Eigentum voraussetzen. 

BVerfG stoppte Lesungen zu Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte die eigentlich für vergangenen Freitag geplante Schlussabstimmung über das Heizungsgesetz untersagt. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden. Die Chefs der Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltlich wollen sie keine Änderungen mehr zulassen. Die Union wirbt hingegen für einen inhaltlichen Neuanlauf bei dem Gesetzesvorhaben.

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