Die Fluglinie Tuifly hat im Rechtsstreit um Beihilfen für den österreichischen Flughafen Klagenfurt eine weitere Niederlage kassiert. Der Europäische Gerichtshof wies am 29.06.2023 die Rechtsmittel der Airline gegen eine Entscheidung der EU-Kommission zurück. Damit bestätigte das Gericht, dass Tuifly eine millionenschwere Beihilfe an Österreich zurückzahlen muss. Dem Urteil war ein jahrelanger Streit vorausgegangen.
Nicht mit Binnenmarkt vereinbare Beihilfen
Hintergrund ist, dass von 2003 bis 2008 Marketingdeals zwischen dem Betreiber des Flughafens Klagenfurt und Tuifly beziehungsweise deren Vorgängerin Hapag Lloyd Express geschlossen wurden. Dafür flossen auch staatliche Beihilfen von Österreich. Das war nach Ansicht der EU-Kommission mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar und verstieß demnach gegen EU-Recht, wie die Brüsseler Behörde 2016 entschied. Österreich sollte daher von Tuifly 9,6 Millionen Euro und von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften rund eine Million Euro zurückfordern. Dagegen wehrte sich Tuifly bereits vor dem Gericht der EU, das die Klage aber vor knapp zwei Jahren abwies. Tuifly legte dagegen Rechtsmittel vor dem EuGH ein, der den Argumenten der Fluglinie am Donnerstag aber nicht folgte (Urt. v. 29.06.2023 - C-763/21).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- EU-Kommission, Beihilferecht: Genehmigung der Beihilfen für österreichischen Flughafen Klagenfurt – Rückforderung unzulässiger Beihilfen von Ryanair und Tuifly, EuZW 2016, 844