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Tuifly muss millionenschwere Beihilfe an Österreich zurückzahlen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Flug­li­nie Tuifly hat im Rechts­streit um Bei­hil­fen für den ös­ter­rei­chi­schen Flug­ha­fen Kla­gen­furt eine wei­te­re Nie­der­la­ge kas­siert. Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof wies am 29.06.2023 die Rechts­mit­tel der Air­line gegen eine Ent­schei­dung der EU-Kom­mis­si­on zu­rück. Damit be­stä­tig­te das Ge­richt, dass Tuifly eine mil­lio­nen­schwe­re Bei­hil­fe an Ös­ter­reich zu­rück­zah­len muss. Dem Ur­teil war ein jah­re­lan­ger Streit vor­aus­ge­gan­gen.

Nicht mit Binnenmarkt vereinbare Beihilfen

Hintergrund ist, dass von 2003 bis 2008 Marketingdeals zwischen dem Betreiber des Flughafens Klagenfurt und Tuifly beziehungsweise deren Vorgängerin Hapag Lloyd Express geschlossen wurden. Dafür flossen auch staatliche Beihilfen von Österreich. Das war nach Ansicht der EU-Kommission mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar und verstieß demnach gegen EU-Recht, wie die Brüsseler Behörde 2016 entschied. Österreich sollte daher von Tuifly 9,6 Millionen Euro und von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften rund eine Million Euro zurückfordern. Dagegen wehrte sich Tuifly bereits vor dem Gericht der EU, das die Klage aber vor knapp zwei Jahren abwies. Tuifly legte dagegen Rechtsmittel vor dem EuGH ein, der den Argumenten der Fluglinie am Donnerstag aber nicht folgte (Urt. v. 29.06.2023 - C-763/21).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • EU-Kommission, Beihilferecht: Genehmigung der Beihilfen für österreichischen Flughafen Klagenfurt – Rückforderung unzulässiger Beihilfen von Ryanair und Tuifly, EuZW 2016, 844

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