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Bundesregierung beschließt Erleichterungen für Spätaussiedler

BMI
Spät­aus­sied­ler sol­len künf­tig wie­der ein­fa­cher nach Deutsch­land kom­men kön­nen. Die Bun­des­re­gie­rung hat am Mitt­woch einen Re­ge­lungs­vor­schlag für die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen für einen Ge­setz­ent­wurf zur Än­de­rung des Bun­des­ver­trie­be­nen­ge­set­zes be­schlos­sen. Die Än­de­rung sei eine Re­ak­ti­on auf ein Ur­teil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts aus dem Ja­nu­ar 2021 (BeckRS 2021, 5773), mit dem die An­for­de­run­gen an ein Be­kennt­nis zum deut­schen Volks­tum er­höht wor­den seien, so das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um.

Erhöhte Anforderungen schwerlich nachvollziehbar

Die erhöhten Anforderungen gölten für diejenigen, die zuvor ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Sie seien für die Betroffenen aufgrund der hohen Komplexität schwerlich nachvollziehbar. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis habe deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum geführt.

Rückkehr zu früherer Verwaltungspraxis angestrebt

Durch die Anpassung des Gesetzes soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht werden: Künftig gehe die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Nach wie vor reichten ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die selbstverständlich von den Antragstellerinnen und Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssten, so das Ministerium.

Datenverlust soll entgegengewirkt werden

Der Gesetzentwurf soll nunmehr zeitnah durch die Koalitionsfraktionen aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden. Damit wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Neben der Erleichterung beim Bekenntnisnachweis soll mit der Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen (Spät-) Aussiedler-Daten geschaffen werden. Dies soll einen endgültigen Verlust der für die Betroffenen essentiellen Daten über die Feststellung ihrer (Spät-) Aussiedler- oder Vertriebeneneigenschaft verhindern.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerwG, Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis), BeckRS 2021, 5773

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