Am 23.06.2023 wurde die Novelle der Amateurfunkverordnung verkündet. Dies hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mitgeteilt. Mit ihr wird eine neue Lizenzklasse N eingeführt, die einen niederschwelligen Einstieg in das Hobby Amateurfunk erlaubt. Ferner wird erstmals der sogenannte Remote-Betrieb geregelt. Die Novelle tritt in einem Jahr in Kraft.
Anpassung an Stand der Technik und internationale Vorgaben
Laut Ministerium passt die Novellierung die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen internationalen Rechtsrahmen an. Neben einer neuen Lizenzklasse N und der Regelung des "Remote-Betriebs" (Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle an einem anderen Standort als dem Betriebsort) beinhalte die Novelle auch den künftigen Verzicht auf ein Ausbildungsrufzeichen, das bislang Voraussetzung für einen ausbildenden Funkamateur sei.