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Novelle der Amateurfunkverordnung verkündet

BMDV
Am 23.06.2023 wurde die No­vel­le der Ama­teur­funk­ver­ord­nung ver­kün­det. Dies hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Di­gi­ta­les und Ver­kehr mit­ge­teilt. Mit ihr wird eine neue Li­zenz­klas­se N ein­ge­führt, die einen nie­der­schwel­li­gen Ein­stieg in das Hobby Ama­teur­funk er­laubt. Fer­ner wird erst­mals der so­ge­nann­te Re­mo­te-Be­trieb ge­re­gelt. Die No­vel­le tritt in einem Jahr in Kraft.

Anpassung an Stand der Technik und internationale Vorgaben

Laut Ministerium passt die Novellierung die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen internationalen Rechtsrahmen an. Neben einer neuen Lizenzklasse N und der Regelung des "Remote-Betriebs" (Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle an einem anderen Standort als dem Betriebsort) beinhalte die Novelle auch den künftigen Verzicht auf ein Ausbildungsrufzeichen, das bislang Voraussetzung für einen ausbildenden Funkamateur sei.

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