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Bundestag beschließt Nachbesserungen bei Energiepreisbremsen

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Bun­des­tag hat am Frei­tag Nach­bes­se­run­gen bei den staat­li­chen En­er­gie­preis­brem­sen be­schlos­sen. So wird eine bis­he­ri­ge Re­ge­lungs­lü­cke bei Heiz­strom ge­schlos­sen. Zu­sätz­li­che Un­ter­stüt­zung be­kom­men auch Fir­men, die durch die Co­ro­na-Pan­de­mie oder die Flut­ka­ta­stro­phe im Jahr 2021 stark be­las­tet waren. Au­ßer­dem gibt der Bund mehr Geld an Kran­ken­häu­ser wegen ge­stie­ge­ner En­er­gie­kos­ten.

Entlastung der Krankenhäuser für steigende Energiekosten

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, der Bund nehme weitere 2,5 Milliarden in die Hand, damit Krankenhäuser steigende Energiekosten schultern könnten. Insgesamt bekämen die Kliniken damit für direkte und indirekte Energiekosten sechs Milliarden Euro Unterstützung aus Steuergeldern. "Das ist mehr als manches Rettungspaket beinhaltet. Wegen steigender Energiekosten sollen die Häuser nicht schließen müssen."

Gas- sowie Strompreisbremsen laufen wohl aus

Eine staatliche Gas- sowie Strompreisbremse wurde im vergangenen Dezember beschlossen, um Privathaushalte sowie Firmen angesichts stark gestiegener Preise zu entlasten. Die Preisbremsen greifen seit März, rückwirkend gab es eine Entlastung für Januar und Februar. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist im Gesetz angelegt, müsste aber gesondert entschieden werden. Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte: "Aufgrund der sinkenden Preise gilt die Perspektive, dass die Preisbremsen zum Ende des Jahres 2023 glücklicherweise auslaufen können."

Nachbesserungen zu den Energiepreisbremsen

Bei den beschlossenen Nachbesserungen zu den Energiepreisbremsen geht es konkret um folgendes: Die Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80% ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, hatte das Wirtschaftsministerium erklärt. Heizstrom könne in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, aber auch hier seien die Preise stark gestiegen. Deshalb soll nun bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis – also der Preis, zu dem Kunden 80% ihres Kontingents bekommen – von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Das soll aber nicht generell gelten, sondern falls Haushalte einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.

Unterstützung von Corona oder Flut betroffener Unternehmen

Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, sagte, der VKU begrüße ausdrücklich, dass die zusätzliche Entlastung von Verbrauchern von Heizstrom vom Energieversorger auch pauschal in einer Einmalzahlung bis Ende 2023 gewährt werden könne. Zusätzliche Unterstützung gibt es für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Flutkatastrophe bisher weniger von den Preisbremsen profitiert haben. Bisher wird bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. Bei Firmen, die stark von Corona belastet waren oder von der Flut, lag der Verbrauch 2021 aber unter dem sonst normalen Niveau. Nun sollen Unternehmen, die im Jahr 2021 gegenüber 2019 mindestens 40% weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über erhaltene Corona- beziehungsweise Fluthilfen vorweisen könnten, einen Ausgleich aus den Preisbremsen erhalten. Die Grenze liegt bei 1.000 Euro bei Strom und 10.000 Euro bei Gas und Wärme. "Es darf nicht sein, dass Unternehmen in noch größere Schwierigkeiten geraten, weil sie in der Vergangenheit durch Corona oder die Ahrtal-Katastrophe bereits besondere Schwierigkeiten zu erleiden hatten", so Kruse.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BdSt: Richtig so! Aus für Besteuerung der Preisbremsen – Bund der Steuerzahler begrüßt Pläne des Bundesfinanzministers, BB 2023, 1366

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