An diesem Sonntag treten neue EU-Regeln für kollektive Rechtsbehelfe in Kraft. Wie die EU-Kommission heute mitteilte, können von nun an Verbraucherinnen und Verbraucher Verbandsklagen in allen Mitgliedstaaten erheben. Eine qualifizierte Einrichtung, wie eine Verbraucherorganisation kann im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur einklagen.
Mitgliedstaaten sollen qualifizierte Stellen benennen
Künftig werden nach der Neuregelung beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgas-Skandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. (Im genannten Szenario wäre unter unlautere Geschäftspraktiken etwa irreführende Werbung durch Automobilhersteller zu verstehen, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen.) "Wir erwarten von allen Mitgliedstaaten, dass sie zügig die Stellen benennen, die dafür qualifiziert sind, solche Klagen auf den Weg zu bringen", sagte Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová.
Europäische Verbandsklage anders konstruiert als US-Sammelklagen
Dieses europäische Modell verfüge über stabile Schutzmechanismen und unterscheide sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten, erläuterte die EU-Kommission. Verbandsklagen könnten nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System werde dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Online-Plattformen sollen europaweiten Zusammenarbeit verbessern
Um das reibungslose Funktionieren von Verbandsklagen in der gesamten EU zu unterstützen, hat die Kommission nach eigenen Angaben EC-REACT – das Instrument für die Zusammenarbeit bei Verbandsklagen (Representative Actions Collaboration Tool) ins Leben gerufen. Die Online-Plattform ermögliche den EU-weiten Austausch von Informationen über Verbandsklagen. Über diese Plattform könnten Vertreter der Mitgliedstaaten, Richter und benannte qualifizierte Einrichtungen zusammenarbeiten, um die EU-Verbraucherrechte besser durchzusetzen.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Stoll, Die Verbandsklage – kein Allheilmittel gegen Massenverfahren, DRiZ 2023, 146