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Mehr Flexibilität beim Klimaschutz: Kabinett beschließt Reform

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch die Re­form des Kli­ma­schutz­ge­set­zes be­schlos­sen. Die Re­form soll den Mi­nis­tern mehr Fle­xi­bi­li­tät ver­schaf­fen. Um­welt­schüt­zer spre­chen indes von einer Auf­wei­chung. Eine Re­form ist ein An­lie­gen vor allem der FDP. Die Ein­hal­tung der Kli­ma­zie­le soll nicht mehr rück­wir­kend nach ver­schie­de­nen Sek­to­ren wie Ver­kehr, In­dus­trie oder Land­wirt­schaft kon­trol­liert wer­den, son­dern in die Zu­kunft ge­rich­tet, mehr­jäh­rig und sek­tor­über­grei­fend.

Klima-Allianz-Geschäftsleiterin kritisiert FDP

Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll. Bis dahin will Deutschland 65% an Treibhausgasen weniger ausstoßen als 1990. Zurzeit beträgt die Minderung laut Umweltbundesamt rund 41%. "Mit dem Streichen der verbindlichen Sektorziele kauft die FDP ihren Verkehrsminister davon frei, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten – auf Kosten kommender Generationen und all jener, die schon heute unter der Klimakrise leiden", kritisiert Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland. Das Verbändebündnis hofft nun auf den Bundestag.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Willert/Nesselhauf, Dürfte die Bundesregierung die Sektorziele abschaffen?, KlimR 2023, 135

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