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Ampel-Fraktionen legen Gesetzentwurf für schärferes Lobbyregister vor

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die Ampel-Frak­tio­nen SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Ge­setz­ent­wurf zur Ver­schär­fung des Lob­by­re­gis­ters des Bun­des­tags ver­stän­digt. Sie soll die Ein­fluss­nah­me von In­ter­es­sen­ver­tre­tern auf die Ge­setz­ge­bung deut­li­cher ma­chen. Der Ent­wurf soll nach An­ga­ben aus den Frak­tio­nen be­reits in der kom­men­den Woche erst­mals im Bun­des­tag be­ra­ten wer­den.

Erleichterung für gemeinnützige Organisationen

Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Kontakte zu Ministerien künftig bis auf die Referentenebene hinab genannt werden müssen. Auch muss künftig konkret angegeben werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht. Eine Erleichterung soll es für gemeinnützige Organisationen geben, die durch strenge Vorgaben für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang des Spendenaufkommens befürchten: Sie müssen künftig nur noch Zuwendungen angeben, die den Schwellenwert von 10.000 Euro übersteigen und zugleich mehr als 10% ihres Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

Bürger sollen Beeinflussung erkennen können 

"Mit der Reform des Lobbyregisters schaffen wir für Bürger und Journalisten mehr Klarheit, ob und von wem Einfluss auf ein Gesetz genommen wurde", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. "Hinweise von Verbänden können nützlich sein, aber der Bürger muss erkennen können, wer Gesetzgebung beeinflusst hat oder beeinflussen wollte." Philipp Harteweg von der FDP betonte: "Das Lobbyregister stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und ihre Entscheidungsträger." Mit den geplanten Änderungen werde "für noch mehr Transparenz in der Staatstätigkeit gesorgt". Für die Grünen erklärte ihr Berichterstatter Bruno Hönel: "Mit dieser Novellierung gehört das deutsche Lobbyregister zum internationalen Spitzenfeld." Die Reform ziele schwerpunktmäßig darauf ab, die Aussagekraft der einzelnen Einträge ins Register zu erhöhen.

Lobbyregister auf Internetseite des Bundestags einsehbar

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Austermann, Das neue Lobbyregistergesetz des Bundes, NVwZ 2021, 585

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