Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Lobbyregisters des Bundestags verständigt. Sie soll die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung deutlicher machen. Der Entwurf soll nach Angaben aus den Fraktionen bereits in der kommenden Woche erstmals im Bundestag beraten werden.
Erleichterung für gemeinnützige Organisationen
Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Kontakte zu Ministerien künftig bis auf die Referentenebene hinab genannt werden müssen. Auch muss künftig konkret angegeben werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht. Eine Erleichterung soll es für gemeinnützige Organisationen geben, die durch strenge Vorgaben für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang des Spendenaufkommens befürchten: Sie müssen künftig nur noch Zuwendungen angeben, die den Schwellenwert von 10.000 Euro übersteigen und zugleich mehr als 10% ihres Gesamtspendenaufkommens ausmachen.
Bürger sollen Beeinflussung erkennen können
"Mit der Reform des Lobbyregisters schaffen wir für Bürger und Journalisten mehr Klarheit, ob und von wem Einfluss auf ein Gesetz genommen wurde", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. "Hinweise von Verbänden können nützlich sein, aber der Bürger muss erkennen können, wer Gesetzgebung beeinflusst hat oder beeinflussen wollte." Philipp Harteweg von der FDP betonte: "Das Lobbyregister stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und ihre Entscheidungsträger." Mit den geplanten Änderungen werde "für noch mehr Transparenz in der Staatstätigkeit gesorgt". Für die Grünen erklärte ihr Berichterstatter Bruno Hönel: "Mit dieser Novellierung gehört das deutsche Lobbyregister zum internationalen Spitzenfeld." Die Reform ziele schwerpunktmäßig darauf ab, die Aussagekraft der einzelnen Einträge ins Register zu erhöhen.
Lobbyregister auf Internetseite des Bundestags einsehbar
Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Austermann, Das neue Lobbyregistergesetz des Bundes, NVwZ 2021, 585