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Gesetzentwurf: Mehr Spielraum für Kommunen bei Verkehrsplanung

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Län­der und Kom­mu­nen sol­len künf­tig mehr Spiel­räu­me in der Ver­kehrs­pla­nung be­kom­men. Das sieht ein Ge­setz­ent­wurf von Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing (FDP) zur Re­form des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes vor. Ob das be­deu­tet, dass in Städ­ten mehr Tempo-30-Zonen aus­ge­wie­sen wer­den kön­nen, woll­te ein Spre­cher des Mi­nis­te­ri­ums am Frei­tag nicht sagen. Wis­sing setzt mit dem Ent­wurf eine Vor­ga­be des Ko­ali­ti­ons­ver­trags um.

Vorgaben bei CO2-Emissionen verfehlt

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden – um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Der Verkehrssektor hat im vergangenen Jahr gesetzliche Vorgaben zu den erlaubten CO2-Emissionen verfehlt. Umweltverbände pochen seit langem auf massive Veränderungen, unter anderem eine Verringerung des Autoverkehrs in Städten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte freie Hand für die Kommunen gefordert, auf Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 zu verhängen.

Umweltverbände reagieren weitgehend enttäuscht

Auf den nun vorliegenden Entwurf reagierten Umweltverbände weitgehend enttäuscht. So kommentierte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, der Entwurf zeige erneut, dass Wissing an einer tatsächlichen Verkehrswende nicht interessiert sei. "Er verweigert Städten und Kommunen weiterhin die notwendigen Entscheidungsspielräume zur Einführung von Tempo 30 und zum Schutz von Fuß- und Radverkehr." Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, sagte, zwar könnten mit den geplanten Änderungen erste Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr angegangen werden. Den Kommunen fehle aber weiterhin Spielraum. Statt zumindest Teile ihres Verkehrssystems eigenverantwortlich nach den Wünschen von Bürgerinnen und Bürgern gestalten zu können, sei künftig Rücksprache mit den Ländern nötig.

VCD: Einführung von Tempo-30-Zonen bislang nur unter strengen Auflagen

Die Vorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Kerstin Haarmann, sagte, bislang sei es nur unter strengen Auflagen möglich, Tempo-30-Zonen einzuführen oder die Zahl der Autospuren zu reduzieren, um Platz und Sicherheit für den Radverkehr zu schaffen und den Belangen von Kindern gerecht zu werden. "Deshalb begrüße ich, dass die Ampel nun beginnt, die Ziele ihres Koalitionsvertrags umzusetzen." Allerdings müsse nun im parlamentarischen Verfahren nachgelegt werden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Steiner, Die Planung der Verkehrswende, ZUR 2023, 221

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