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Bundestag passt Regeln zum Kükentöten an

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Bun­des­tag hat die Re­ge­lun­gen zum Ver­bot des Kü­ken­tö­tens in der Le­ge­hen­nen­hal­tung leicht ge­lo­ckert. Ein­grif­fe zum Be­stim­men des Ge­schlechts im Ei und ein mög­li­cher Ab­bruch des Brü­tens sind künf­tig erst ab dem 13. "Be­brü­tungs­tag" un­ter­sagt und nicht mehr – wie bis­her vor­ge­se­hen – schon ab dem sieb­ten Tag.

Schon kein Schlüpfen männlicher Küken mehr 

Nach dem aktuellen Forschungsstand gebe es bei den Hühnerembryonen vor dem 13. "Bebrütungstag" kein Schmerzempfinden, heißt es in der Gesetzesänderung, die die Abgeordneten am frühen Freitagmorgen gebilligt haben. Das millionenfache Töten männlicher Küken, die für Brütereien wirtschaftlich uninteressant sind, ist seit dem vergangenen Jahr in Deutschland grundsätzlich verboten. Stattdessen sollen Verfahren zur Anwendung kommen, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Ab dem kommenden Jahr sollte eine zweite Verbotsstufe greifen, wonach dieser Eingriff nur bis zum siebten "Bebrütungstag" zulässig ist – diese Frist wurde nun verlängert.

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