Deutschland entgeht im Streit um nitratbelastetes Grundwasser einer Millionenstrafe der EU. Wie die Kommission am Donnerstag bestätigte, wurde ein entsprechendes Verfahren eingestellt. Am Mittwoch waren in Berlin neue Düngeregeln auf den Weg gebracht worden. Im Fall einer Verurteilung hätte Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium eine Strafe in Höhe von mindestens elf Millionen Euro und ein Zwangsgeld von bis zu 800.000 Euro täglich gedroht.
EuGH verurteilte Deutschland bereits 2018 wegen Verletzung von EU-Recht
Das Zwangsgeld hätte demnach rückwirkend ab einem ersten Urteil im Jahr 2018 verhängt werden können. Der Streit über die Belastung durch Dünger läuft seit Jahren. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland bereits im Juni 2018 wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung über Jahre zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hatte. Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen. Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten.
EU-Kommission monierte auch 2020 verschärfte Düngeverordnung
Bereits 2020 waren nach zähen Verhandlungen strengere Düngeregeln in Kraft getreten. Die EU-Kommission kritisierte diese aber Mitte 2021. Auch die 2020 in Kraft getretene Düngeverordnung komme möglicherweise dem EuGH-Urteil nicht nach, schrieb EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius an die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Ex-Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU). Der EU-Kommissar bemängelte unter anderem, dass Gebiete mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser und schädlicher Nährstoff-Anreicherung in Deutschland nicht korrekt ausgewiesen gewesen seien.
Verband kommunaler Unternehmen spricht von Etappenziel
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete die Einstellung des Verfahrens als Etappenziel. VKU-Vizepräsident Karsten Specht betonte: "Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es gelingen, unsere Trinkwasserressourcen auch langfristig zu schützen." Bund und Länder müssten alle versprochenen Maßnahmen rasch und umfassend umsetzen. Der VKU vertritt mehr als 1.500 kommunalwirtschaftliche Unternehmen unter anderem aus dem Bereich der Wasserversorgung.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Moreno Kuhnke/Lyda/Grünewald, Überdüngung, Gewässerverunreinigung und Klimawandel, KlimR 2022, 262
- Hofmann, Landwirtschaft und Klimaschutz aus deutscher Sicht, NVwZ 2019, 1145