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Kabinett beschließt rechtlichen Rahmen für Wasserstoff-Kernnetz

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Das Bun­des­ka­bi­nett hat mit der ak­tu­el­len No­vel­le des En­er­gie­wirt­schafts­ge­set­zes (EnWG) den recht­li­chen und re­gu­la­to­ri­schen Rah­men eines künf­ti­gen Was­ser­stoff-Kern­net­zes in Deutsch­land be­schlos­sen. "Unser Ziel ist der zü­gi­ge Hoch­lauf des Was­ser­stoff­mark­tes, um die De­kar­bo­ni­sie­rung ins­be­son­de­re von Wirt­schafts­sek­to­ren mit hohen Treib­haus­gas­emis­sio­nen wei­ter vor­an­zu­trei­ben", be­ton­te Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Ro­bert Ha­beck (Grüne).

Erste Stufe: Ausbau wichtiger Wasserstoff-Infrastrukturen

Das Wasserstoff-Kernnetz soll in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Im EnWG wird die zeitnahe erstmalige Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetztes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Hierzu sollen zentrale Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Regionen Deutschlands berücksichtigt werden. Das Kernnetz soll in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert werden. Anschließend findet nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums eine breite Konsultation der Öffentlichkeit, der Länder und verschiedener Marktteilnehmer statt. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes soll die Bundesnetzagentur genehmigen.

Zweite Stufe: Verankerung der Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG

Bis Ende des Jahres soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden. Diese bedarfsbasierte Planung soll sich an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf relevanter Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen, heißt es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Benrath, Climate Transition Law – Bedeutung und Potentiale eines neuen Forschungsfeldes, KlimR 2023, 130

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