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Regionale Versorger mit Klage gegen RWE-Eon-Deal erfolglos

EuGH
Meh­re­re re­gio­na­le En­er­gie­ver­sor­ger haben im Rechts­streit um einen En­er­gie­de­al der Bran­chen­rie­sen Eon und RWE den Kür­ze­ren ge­zo­gen. Das Ge­richt der Eu­ro­päi­schen Union wies am Mitt­woch die Klage der Ver­sor­ger ab. Es stell­te in meh­re­ren Punk­ten klar, dass der EU-Kom­mis­si­on, die den Deal ge­neh­migt hatte, keine of­fen­sicht­li­chen Be­ur­tei­lungs­feh­ler un­ter­lau­fen seien. Gegen das Ur­teil kann noch vor dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof vor­ge­gan­gen wer­den.

Kläger kritisierten marktbeherrschende Stellung der beiden Dax-Konzerne

Die Wettbewerbshüter der Kommission hatten 2019 die milliardenschwere Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen Eon und RWE unter einigen Auflagen genehmigt. Eon hatte die RWE-Tochter Innogy übernommen, aber nur deren Sparten Vertrieb und Netz behalten. Das Geschäft mit den erneuerbaren Energien von Innogy und Eon ging wiederum an RWE. Die Kläger kritisierten vor diesem Hintergrund unter anderem eine marktbeherrschende Stellung der beiden Dax-Konzerne. Der Frankfurter Versorger Mainova sprach beispielsweise davon, dass durch den Deal ein Oligopol entstanden sei.

Entscheidung muss genauer analysiert werden

"Die Entscheidung des EuG muss jetzt genauer analysiert werden", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der Verband hatte die Klagen unterstützt. Wenn zwei ehemals im Wettbewerb stehende große Unternehmen zu einer Partnerschaft kämen, verändere das die grundlegende Architektur der Energiewirtschaft (Urt. v. 17.05.2023 - T-322/20).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Hoch/Zuber, Die Entwicklung des Kartellrechts in der Energiewirtschaft, EnWZ 2023, 115

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