Mehrere regionale Energieversorger haben im Rechtsstreit um einen Energiedeal der Branchenriesen Eon und RWE den Kürzeren gezogen. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch die Klage der Versorger ab. Es stellte in mehreren Punkten klar, dass der EU-Kommission, die den Deal genehmigt hatte, keine offensichtlichen Beurteilungsfehler unterlaufen seien. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
Kläger kritisierten marktbeherrschende Stellung der beiden Dax-Konzerne
Die Wettbewerbshüter der Kommission hatten 2019 die milliardenschwere Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen Eon und RWE unter einigen Auflagen genehmigt. Eon hatte die RWE-Tochter Innogy übernommen, aber nur deren Sparten Vertrieb und Netz behalten. Das Geschäft mit den erneuerbaren Energien von Innogy und Eon ging wiederum an RWE. Die Kläger kritisierten vor diesem Hintergrund unter anderem eine marktbeherrschende Stellung der beiden Dax-Konzerne. Der Frankfurter Versorger Mainova sprach beispielsweise davon, dass durch den Deal ein Oligopol entstanden sei.
Entscheidung muss genauer analysiert werden
"Die Entscheidung des EuG muss jetzt genauer analysiert werden", sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der Verband hatte die Klagen unterstützt. Wenn zwei ehemals im Wettbewerb stehende große Unternehmen zu einer Partnerschaft kämen, verändere das die grundlegende Architektur der Energiewirtschaft (Urt. v. 17.05.2023 - T-322/20).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Hoch/Zuber, Die Entwicklung des Kartellrechts in der Energiewirtschaft, EnWZ 2023, 115