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Widerstand gegen beschleunigte Disziplinarverfahren

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die ge­plan­te Än­de­rung des Dis­zi­pli­nar­rechts, mit der Ver­fas­sungs­fein­de schnel­ler aus dem öf­fent­li­chen Dienst ent­fernt wer­den sol­len, stößt bei der Op­po­si­ti­on im Bun­des­tag auf Be­den­ken. Bei der ers­ten Le­sung des Ge­setz­ent­wurfs kri­ti­sier­te die CDU-Ab­ge­ord­ne­te Petra Ni­co­la­i­sen die vor­ge­se­he­ne Dis­zi­pli­nar­ver­fü­gung am Don­ners­tag als "sys­tem­wid­rig".

Disziplinarmaßnahmen sollen künftig per Verfügung durchsetzbar sein

Nicolaisen forderte, die bestehende Systematik zu erhalten und stattdessen die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Christian Wirth von der AfD bezeichnete das Vorhaben sogar als "Startschuss für eine Säuberungsaktion". Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte und Richter – wie die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts – sollen nach den Plänen der Bundesregierung künftig per Verfügung durchsetzbar sein. Das soll den zuständigen Behörden langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten ersparen. Diese dauern nach Angaben des Innenministeriums derzeit durchschnittlich vier Jahre. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig unmittelbar zum Verlust der Beamtenrechte führt.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Herrmann, Herausforderung des Dienst- und Disziplinarrechts durch Verfassungsfeinde, NVwZ 2023, 128
  • Schmitt, Möglichkeiten des Dienstherrn zum Umgang mit Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst, NVwZ 2023, 25

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