chb_rsw_logo_mit_welle_trans
Banner Jubiläumslogo

Neuer Senat für Windenergie-Streitfälle beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Hessisches Justizministerium
Am Hes­si­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat zum 01.04.2023 ein wei­te­rer Senat seine Ar­beit auf­ge­nom­men. Die­ser ist zu­stän­dig für In­fra­struk­tur­vor­ha­ben, ins­be­son­de­re auch für Ver­fah­ren, die sich auf die Nut­zung von Wind­ener­gie be­zie­hen. Dies sei mög­lich, da der Dop­pel­haus­halt 2023/2024 drei zu­sätz­li­che Rich­ter­stel­len für den Ge­richts­hof vor­se­he, so Jus­tiz­mi­nis­ter Roman Pos­eck (CDU).

Spezialisierung durch Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen

Der neue Senat solle dazu beitragen, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, so der Minister weiter. Der neu eingerichtete 11. Senat mit einer Vorsitzenden Richterin, einer beisitzenden Richterin und einem abgeordneten Richter ist zuständig in immissionsschutzrechtlichen, raumordnungsrechtlichen und umweltinformationsrechtlichen Verfahren, die die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen. Der 9. Senat ist ebenfalls zum überwiegenden Teil für diese Verfahren zuständig. Damit soll dem Willen des Bundesgesetzgebers zur Verfahrensbeschleunigung im Wege der Spezialisierung entsprochen werden. Die Spezialisierung der Richterinnen und Richter der beiden Senate wird seitens des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs durch die Förderung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen noch weiter unterstützt.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Kment: Eine neue Ära beim Ausbau von Windenergieanlagen NVwZ 2022, 1153

Anzeigen:

NvWZ Werbebanner
VerwaltungsR PLUS Werbebanner

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü