Am Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat zum 01.04.2023 ein weiterer Senat seine Arbeit aufgenommen. Dieser ist zuständig für Infrastrukturvorhaben, insbesondere auch für Verfahren, die sich auf die Nutzung von Windenergie beziehen. Dies sei möglich, da der Doppelhaushalt 2023/2024 drei zusätzliche Richterstellen für den Gerichtshof vorsehe, so Justizminister Roman Poseck (CDU).
Spezialisierung durch Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
Der neue Senat solle dazu beitragen, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, so der Minister weiter. Der neu eingerichtete 11. Senat mit einer Vorsitzenden Richterin, einer beisitzenden Richterin und einem abgeordneten Richter ist zuständig in immissionsschutzrechtlichen, raumordnungsrechtlichen und umweltinformationsrechtlichen Verfahren, die die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen. Der 9. Senat ist ebenfalls zum überwiegenden Teil für diese Verfahren zuständig. Damit soll dem Willen des Bundesgesetzgebers zur Verfahrensbeschleunigung im Wege der Spezialisierung entsprochen werden. Die Spezialisierung der Richterinnen und Richter der beiden Senate wird seitens des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs durch die Förderung von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen noch weiter unterstützt.
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Aus der Datenbank beck-online
- Kment: Eine neue Ära beim Ausbau von Windenergieanlagen NVwZ 2022, 1153