Das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 9. Mai bleibt verboten. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei. Russische Flaggen oder Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden, so das OVG.
Ukraine mit Urteil zufrieden
Am heutigen Dienstag dürfen nun vor dem sowjetischen Ehrenmal im Tiergarten keine russischen Flaggen oder Symbole gezeigt werden. "Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung" trage zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage bei, so das Gericht in seiner Begründung. Das Gedenken an das Kriegsende 1945 könne nicht von der aktuellen Lage getrennt betrachtet werden. Der ukrainische Botschafter Oleksii Makeiev twitterte dazu: "Ick bin een Berliner!". Der Diplomat versah den Tweet mit der deutschen und ukrainischen Flagge. Am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Weil die nächtliche Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde nach Moskauer Zeit auf den 9. Mai fiel, wird in Russland traditionell an diesem Tag der Tag des Sieges begangen.
Viele Gedenkfeiern geplant – Polizei bleibt wachsam
Zum Weltkriegsgedenken waren an vielen Orten in Deutschland Veranstaltungen und Demonstrationen geplant. Allein in Berlin waren für den 8. und 9. Mai laut Polizei mehr als 30 Kundgebungen an den Sowjetischen Ehrenmalen und am Brandenburger Tor angemeldet. Die Polizei befürchtet Spannungen wegen des Ukraine-Kriegs und ist mit mehr als 1.500 Beamten im Einsatz. Die Berliner Polizei stellt sich auch darauf ein, dass sich wieder Mitglieder der russisch-nationalistische Rockergruppe "Nachtwölfe" auf den Weg in die Hauptstadt machen. Nach Angaben der Sprecherin wird die Gruppe aus Deutschland am Dienstag erwartet. Die "Nachtwölfe" gelten als Unterstützer des russischen Präsidenten Wladimir Putin (Beschl. v. 08.05.2023 - 1 S 42/23).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- OVG Berlin-Brandenburg, Einreiseverweigerung gegenüber russischen "Nachtwölfen", NVwZ 2015, 1308
- Schaller:, Der Angriff auf die Ukraine im Lichte des Völkerrechts, NJW 2022, 832