Ab 01.01.2024 ist es verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Das Bundeskabinett will dieses Verbot erst ab dem 13. Bebrütungstag greifen lassen und hat dazu eine Formulierungshilfe vorgelegt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verweist auf das Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts. Danach setze das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – bislang war dies nur bis zum 7. Bebrütungstag auszuschließen.
"Kükentöten" verstößt gegen Tierschutzgesetz
Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet ("Eintagsküken"), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und bekanntermaßen keine Eier legen). Dies betraf etwa 40 Millionen Küken jährlich. Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war (BeckRS 2019, 20524). In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, das seit dem 01.01.2022 in Kraft ist.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Künast, Straftaten gegen den Tierschutz effektiv bekämpfen, ZRP 2021, 238
- BVerwG, Untersagung des Tötens männlicher Küken, BeckRS 2019, 20524