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Bundeskabinett will Verbot des Kükentötens anpassen

BMEL
Ab 01.01.2024 ist es ver­bo­ten, die Be­brü­tung männ­li­cher Hüh­ner­em­bryo­nen ab dem 7. Be­brü­tungs­tag per Ge­schlechts­be­stim­mung im Brut-Ei ab­zu­bre­chen. Das Bun­des­ka­bi­nett will die­ses Ver­bot erst ab dem 13. Be­brü­tungs­tag grei­fen las­sen und hat dazu eine For­mu­lie­rungs­hil­fe vor­ge­legt. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Er­näh­rung und Land­wirt­schaft ver­weist auf das Er­geb­nis eines von ihm in Auf­trag ge­ge­be­nen For­schungs­pro­jekts. Da­nach setze das Schmerz­emp­fin­den bei Hüh­ner­em­bryo­nen nicht vor dem 13. Be­brü­tungs­tag ein – bis­lang war dies nur bis zum 7. Be­brü­tungs­tag aus­zu­schlie­ßen.

"Kükentöten" verstößt gegen Tierschutzgesetz

Männliche Hühnerküken der Legerassen wurden in der Vergangenheit beinahe sämtlich am ersten Lebenstag getötet ("Eintagsküken"), weil sie langsamer und weniger Fleisch ansetzen als Hühner der Mastrassen (und bekanntermaßen keine Eier legen). Dies betraf etwa 40 Millionen Küken jährlich. Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war (BeckRS 2019, 20524). In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, das seit dem 01.01.2022 in Kraft ist.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Künast, Straftaten gegen den Tierschutz effektiv bekämpfen, ZRP 2021, 238
  • BVerwG, Untersagung des Tötens männlicher Küken, BeckRS 2019, 20524

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