AfD Bremen scheitert vor Wahlprüfungsgericht
Redaktion beck-aktuell (dpa)
Das Wahlprüfungsgericht in Bremen hat eine Beschwerde der AfD abgewiesen, die nicht an der Bürgerschaftswahl am 14.05.2023 teilnehmen darf. Der Eilantrag der Partei sei nicht zulässig, teilte das beim Verwaltungsgericht Bremen angesiedelte Gericht mit. Auslöser des Streits war, dass aus der seit Jahren gespaltenen Partei zwei konkurrierende Vorstände Kandidatenlisten für die Wahl des Landesparlaments in Bremen aufgestellt hatten.
Keine der Listen für den Wahlbereich Bremen zugelassen
Dieses Vorgehen führte dazu, dass der Landeswahlausschuss keine der Listen für den Wahlbereich Bremen zuließ und auch eine AfD-Liste für Bremerhaven gekippt wurde. Dagegen klagte der eine betroffene Vorstand. Er verlangte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Partei doch noch zuzulassen. Dieses Rechtsmittel sei im Bremer Wahlgesetz nicht vorgesehen, befand das Gericht. Um die Wahl termingerecht zu organisieren, könne es nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses keine Änderungen mehr an den Wahlvorschlägen geben. Erst nach der Wahl könne deren Ergebnis angefochten werden. Gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Staatsgerichtshof des Landes Bremen eingelegt werden (Entscheidung v. 27.04.2023 - 14 V 778/23).