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EU-Kommission legt Vorschlag für neue Patentvorschriften vor

EU-Kommission
Die EU soll wett­be­werbs­fä­hi­ger wer­den. Dazu hat die EU-Kom­mis­si­on neue Vor­schrif­ten zu Pa­ten­ten in der EU vor­ge­schla­gen. Sie sol­len ins­be­son­de­re klei­nen und mitt­le­ren Un­ter­neh­men (KMU) dabei hel­fen, das Beste aus ihren Er­fin­dun­gen zu ma­chen und neue Tech­no­lo­gi­en zu nut­zen. Die vor­ge­schla­ge­nen Ver­ord­nun­gen be­tref­fen ins­be­son­de­re die drei Schlüs­sel­be­rei­che Stan­dard­pa­ten­te, Zwangs­li­zen­zen und er­gän­zen­de Schutz­zer­ti­fi­ka­te.

Ergänzung des Systems des Einheitspatents

Wie die Kommission mitteilt, ergänzen ihre aktuellen Vorschläge das System des Einheitspatents, das am 01.06.2023 in Kraft treten wird. Ausgangspunkt seien die bestehenden Bestimmungen und Grundsätze des internationalen und des EU-Rechts für geistiges Eigentum. Die Vorschläge zielten darauf ab, das Patentsystem effektiver zu gestalten, indem die Fragmentierung des Binnenmarktes weiter beseitigt, der bürokratische Aufwand verringert und die Effizienz erhöht wird.

SEP: Transparenz, Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen

In Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen bei den standardessenziellen Patenten (SEP) führt die Kommission aus, dass das derzeitige System seit vielen Jahren unter einem Mangel an Transparenz, Vorhersehbarkeit und langwierigen Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten leide. Dem solle der vorgeschlagene SEP-Lizenzierungsrahmen entgegenwirken. Er habe zwei Hauptziele: Zum einen gelte es, sicherzustellen, dass sowohl die Inhaber als auch die Umsetzer von SEP in der EU innovativ sind, Produkte in der EU herstellen und verkaufen und auf den globalen Märkten wettbewerbsfähig sind. Zum anderen müsse sichergestellt werden, dass Endnutzer, einschließlich KMU und Verbraucher, von Produkten, die auf den neuesten standardisierten Technologien basieren, zu fairen und angemessenen Preisen profitieren. Geplant sei ein SEP-Register, eine Datenbank und Wesentlichkeitsprüfungen, Sachverständigengutachten zu SEP-Gesamtlizenzgebühren, FRAND-Bestimmung durch Schlichtung anstelle eines kostspieligen Rechtsstreits, Maßnahmen zur Unterstützung von KMU und die Einrichtung eines "Kompetenzzentrums" beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Zwangslizenzierung: Krisenfestigkeit der EU soll gestärkt werden

Die neuen Vorschriften zur Zwangslizenzierung sehen laut Kommission ein neues EU-weites Zwangslizenzierungsinstrument vor, das die EU-Kriseninstrumente wie das Binnenmarkt-Sofortprogramm, die HERA-Verordnungen und die Chip-Verordnung ergänzen würde. Nach der COVID-19-Krise erhofft sich die EU-Kommission hiervon eine Stärkung der Krisenfestigkeit der EU, indem der Zugang zu wichtigen patentierten Produkten und Technologien in Krisenzeiten sichergestellt werde, falls freiwillige Vereinbarungen nicht verfügbar oder nicht angemessen sind.

Einführung einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats geplant

Schließlich plant die Kommission die Einführung eines einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats (SPC), das das Einheitspatent ergänzt. Mit der SPC-Reform werde auch ein zentralisiertes Prüfungsverfahren eingeführt, das vom EUIPO in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU durchgeführt werde, so die Kommission. Im Rahmen dieser Regelung werde ein einziger Antrag einem einzigen Prüfungsverfahren unterzogen, das im Fall eines positiven Ergebnisses zur Erteilung nationaler Schutzrechte für jeden der im Antrag genannten Mitgliedstaaten führt. Das gleiche Verfahren solle auch zur Erteilung eines einheitlichen Schutzrechts führen können.

Einsparungen für KMU bei Patentanmeldungen

Um die Innovation weiter zu unterstützen, soll der KMU-Fonds 2023 zu den Vorschlägen nun auch neue Dienstleistungen in Form von Gutscheinen zur Verfügung stellen, die erstmals europäische Patente und neue Pflanzensorten betreffen. Mit diesen neuen Dienstleistungen könnten KMU bis zu 1.500 Euro bei der Patentanmeldung und 225 Euro bei der Anmeldung neuer Pflanzensorten pro Antrag sparen, so die Kommission. Die vorgeschlagenen Verordnungen müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden, damit sie angenommen werden und in Kraft treten können.

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