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Vorbereitungen für Gasbohrungen im Wattenmeer vorläufig gestoppt

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Ein Ge­richt in Den Haag hat Bau­ar­bei­ten zur Vor­be­rei­tung neuer Gas­boh­run­gen im Wat­ten­meer vor­erst un­ter­sagt. Das nie­der­län­di­sche Gas- und Öl­un­ter­neh­men One-Dyas dürfe vor­erst in dem Ge­biet keine Bohr­platt­form er­rich­ten und Kabel an­le­gen, ur­teil­te ges­tern das Ver­wal­tungs­ge­richt. Schä­den für die Natur könn­ten nicht aus­ge­schlos­sen wer­den. Der Bau­stopp gilt so­lan­ge, bis das Ge­richt im Haupt­ver­fah­ren über die Klage gegen die Gas­boh­run­gen ent­schie­den hat.

Kläger sehen geschütztes Riff in Gefahr

Mehrere deutsche und niederländische Umweltorganisationen sowie die Stadt Borkum hatten eine einstweilige Verfügung gegen die Bauarbeiten gefordert. Das Unternehmen One-Dyas hatte von der Regierung in Den Haag eine Lizenz erhalten, um nördlich der Wattenmeerinseln Borkum und Schiermonnikoog in niederländischen Gewässern nach Erdgas zu bohren. Zur Vorbereitung soll eine Bohrplattform errichtet werden. Nach Angaben der Kläger könnten die Arbeiten ein geschütztes Riff schädigen, das von Borkum bis auf die niederländische Seite reiche. Zu dieser Frage äußerte sich das Gericht aber nicht.

Klägern macht Urteil Hoffnung

Der Bürgermeister von Borkum, Jürgen Akkermann, sprach von einem hoffnungsvollen Urteil. "Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass unsere Kritik und unsere Bedenken ernst genommen werden und entscheidungsrelevant sind." Auch die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem wichtigen Signal, es sei ein erster Erfolg. Voraussichtlich im September wird das Gericht in der Hauptsache entscheiden.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Mohr, Meeresschutzrecht – ein Überblick, NordÖR 2020, 389

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