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EU und Ukraine erkennen künftig Gerichtsentscheidungen gegenseitig an

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Die EU und die Ukrai­ne wer­den Ge­richts­ent­schei­dun­gen in zivil- und han­dels­recht­li­chen Fra­gen künf­tig ge­gen­sei­tig an­er­ken­nen. Die EU-Staa­ten stimm­ten ges­tern dafür, Be­zie­hun­gen unter dem Haa­ger Über­ein­kom­men über die An­er­ken­nung und Voll­stre­ckung aus­län­di­scher Ent­schei­dun­gen in Zivil- und Han­dels­sa­chen zur Ukrai­ne auf­zu­neh­men, wie der Rat der Mit­glied­staa­ten mit­teil­te.

Abkommen bereits 2022 ratifiziert

Man sei der Auffassung, dass es dafür in dem von Russland angegriffenen Land keine grundlegenden Hindernisse gebe - etwa mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Achtung der Grundrechte und den Kampf gegen Korruption, so der Rat weiter. Das Übereinkommen, das am 1. September in Kraft tritt, verpflichtet die Vertragsparteien, Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Ukraine hatte das Abkommen 2022 ratifiziert. Der Beschluss vom Montag sei "ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des internationalen Handels", hieß es nun.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Mosgo/Belova, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Russland, WiRO 2018, 321
  • Kröll, 50 Jahre UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche – Standortbestimmung und Zukunftsperspektive, SchiedsVZ 2009, 40

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