Der Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs hat das tägliche Zwangsgeld, zu dem Polen im Streit um Justizreformen verurteilt wurde, von einer Million Euro auf 500.000 Euro pro Tag herabgesetzt. Polen sei den Anforderungen in beträchtlichem Umfang nachgekommen, teilte der Vizepräsident in Luxemburg mit. Allerdings reichten die von Polen ergriffenen Maßnahmen nicht für eine komplette Aufhebung des Zwangsgeldes.
Zwangsgeld wegen Nichtumsetzung von EuGH-Entscheidungen zu Justizreform
Polen wurde 2021 vom Europäischen Gerichtshof zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt. Begründet wurde dies damit, dass Polen höchstrichterliche Entscheidungen zu seiner umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Konkret ging es dabei vor allem um die Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern. Diese ist dem EuGH zufolge nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar. Polen hatte im März beantragt, das Zwangsgeld aufzuheben oder zumindest zu senken, weil es inzwischen seinen Verpflichtungen nachgekommen sei.
Ergriffene Maßnahmen für Komplettaufhebung nicht ausreichend
Laut Beschluss reichen die polnischen Maßnahmen nicht aus, um die Strafe komplett aufzuheben. Polen habe zwar die Disziplinarkammer abgeschafft, und betroffene Richter könnten nun besser gegen Entscheidungen der Kammer vorgehen. Allerdings hätten die Entscheidungen der Disziplinarkammer trotzdem Wirkung entfaltet und seien nicht sofort ausgesetzt worden. Außerdem habe Polen nicht nachgewiesen, dass es Bestimmungen abgeschafft habe, wonach nationale Gerichte kein EU-Recht prüfen dürfen. Daher werde das Zwangsgeld nicht komplett aufgehoben, sondern nur herabgesetzt (Beschl. v. 21.04.2023 - C-204/21).