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Zwangsgeld für Polen wird halbiert

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Der Vi­ze­prä­si­dent des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs hat das täg­li­che Zwangs­geld, zu dem Polen im Streit um Jus­tiz­re­for­men ver­ur­teilt wurde, von einer Mil­li­on Euro auf 500.000 Euro pro Tag her­ab­ge­setzt. Polen sei den An­for­de­run­gen in be­trächt­li­chem Um­fang nach­ge­kom­men, teil­te der Vi­ze­prä­si­dent in Lu­xem­burg mit. Al­ler­dings reich­ten die von Polen er­grif­fe­nen Maß­nah­men nicht für eine kom­plet­te Auf­he­bung des Zwangs­gel­des.

Zwangsgeld wegen Nichtumsetzung von EuGH-Entscheidungen zu Justizreform 

Polen wurde 2021 vom Europäischen Gerichtshof zu einer Zahlung von einer Million Euro täglich verurteilt. Begründet wurde dies damit, dass Polen höchstrichterliche Entscheidungen zu seiner umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Konkret ging es dabei vor allem um die Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern. Diese ist dem EuGH zufolge nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar. Polen hatte im März beantragt, das Zwangsgeld aufzuheben oder zumindest zu senken, weil es inzwischen seinen Verpflichtungen nachgekommen sei. 

Ergriffene Maßnahmen für Komplettaufhebung nicht ausreichend 

Laut Beschluss reichen die polnischen Maßnahmen nicht aus, um die Strafe komplett aufzuheben. Polen habe zwar die Disziplinarkammer abgeschafft, und betroffene Richter könnten nun besser gegen Entscheidungen der Kammer vorgehen. Allerdings hätten die Entscheidungen der Disziplinarkammer trotzdem Wirkung entfaltet und seien nicht sofort ausgesetzt worden. Außerdem habe Polen nicht nachgewiesen, dass es Bestimmungen abgeschafft habe, wonach nationale Gerichte kein EU-Recht prüfen dürfen. Daher werde das Zwangsgeld nicht komplett aufgehoben, sondern nur herabgesetzt (Beschl. v. 21.04.2023 - C-204/21).

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