Nach der Rücknahme von zwei Klagen der Hohenzollern auf Entschädigung für enteignete Schlösser und Inventar in Millionenhöhe hat das Verwaltungsgericht Potsdam die Verfahren eingestellt. Auch das beklagte Finanzministerium Brandenburg habe den Rechtsstreit jeweils für in der Hauptsache erledigt erklärt, teilte das Gericht mit. Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) sieht den Weg wieder frei für neue Verhandlungen.
Streit um enteignetes Hohenzollern-Eigentum
Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 um die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System "erheblichen Vorschub geleistet hat". In dieser Frage ist die Rolle des Urgroßvaters von Georg Friedrich Prinz von Preußen, Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) entscheidend. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg den seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat.
Brandenburg lehnte Entschädigung ab
Nach Angaben von Brandenburgs Kulturministerin Schüle von März ist nach Rücknahme der Klagen der Weg für Verhandlungen wieder frei. Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohenzollern geklagt. Es ging um 1,2 Millionen Euro. In der zweiten Klage ging es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Entschädigung mit derselben Begründung abgelehnt (Beschl. v. 18.04.2023 - 1 K 885/22).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- Schönberger, Geschichte vor dem Verwaltungsgericht, NVwZ 2022, 1753
- Gerster, Die Erheblichkeit des Kronprinzen, NVwZ 2022, 937
- Orlowski, Preußischer "Streisand-Effekt", DÖV 2023, 66
- Holzhauer, Der Vorschub des Kronprinzen, DÖV 2021, 24