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Umgang mit Saisonarbeitern: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Sai­son­ar­bei­ter in Deutsch­land sind nach An­sicht der EU-Kom­mis­si­on un­zu­rei­chend ge­schützt. Deutsch­land und neun wei­te­re EU-Staa­ten kämen ei­ni­gen Ver­pflich­tun­gen der Richt­li­nie über Sai­son­ar­beits­kräf­te nicht ord­nungs­ge­mäß nach. Des­halb habe man gegen diese Län­der ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet, teil­te die EU-Kom­mis­si­on mit. Die Län­der haben nun zwei Mo­na­te Zeit, die Kri­tik der EU-Kom­mis­si­on aus­zu­räu­men.

EU-Regeln für faire Zulassung und gleiche Rechte von Saisonarbeitern

Die Einhaltung der EU-Regeln zum Schutz von Saisonarbeitern sei eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Anwerben benötigter Arbeitskräfte und könne auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen, so die EU-Kommission. Die Vorgaben sollten faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Ländern sicherstellen sowie menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung gewährleisten.

Auch Belgien, Italien und Luxemburg betroffen

Die Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht. Neben Deutschland richten sich die Bedenken unter anderem gegen Belgien, Italien und Luxemburg. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen. Gelingt ihnen das nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Richtlinienvorschlag zur saisonalen Beschäftigung, ZAR 2010, 409

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