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EuGH-Generalanwältin: Deutschland verstößt gegen Naturschutzvorgaben

Generanwalt
Deutsch­land droht einem Gut­ach­ten zu­fol­ge eine Nie­der­la­ge vor dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof wegen Ver­stö­ßen gegen EU-Na­tur­schutz­recht. Die Bun­des­re­pu­blik habe für eine Reihe von Na­tur­schutz­ge­bie­ten keine Er­hal­tungs­zie­le fest­ge­legt, sagte die Ge­ne­ral­an­wäl­tin Ta­ma­ra Ca­pe­ta in ihrem Schluss­an­trag in Lu­xem­burg. Damit ver­sto­ße Deutsch­land gegen seine Ver­pflich­tun­gen aus EU-Recht. Ein Ur­teil in dem Fall wird in ei­ni­gen Mo­na­ten er­war­tet.

EU-Kommission: Zu wenige Erhaltungsziele festgelegt

Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission nicht genügend dieser Erhaltungsziele festgelegt, weswegen sie die Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren verklagt hat.

Bei Verurteilung drohen hohe Strafzahlungen

Das Gutachten des EuGH gab der EU-Kommission nun teilweise Recht. Deutschland habe für 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete keine Erhaltungsziele festgelegt und damit gegen seine Verpflichtung aus der entsprechenden Richtlinie verstoßen. Die restlichen Rügen der EU-Kommission werden in dem Gutachten jedoch zurückgewiesen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen. Im Fall einer Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof drohen hohe Strafzahlungen (Schlussanträge v. 20.04.2023 - C-116/22).

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Köck, Der Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit in der Rechtsprechung zum EU-Naturschutzrecht, ZUR 2022, 259

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