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EU-Parlament beschließt Gesetze zur Erreichung der Klimaziele

EU-Parlament
Das EU-Par­la­ment hat heute grü­nes Licht für die Re­form des Emis­si­ons­han­dels­sys­tems, das CO2-Grenz­aus­gleichs­sys­tem und den neuen Klima-So­zi­al­fonds ge­ge­ben und den Ei­ni­gun­gen zu­ge­stimmt, die man Ende 2022 mit den Mit­glied­staa­ten zu meh­re­ren Vor­schrif­ten des Kli­ma­schutz­pa­kets "Fit für 55" er­zielt hatte. Die EU will damit die Treib­haus­gas­emis­sio­nen bis 2030 um min­des­tens 55% ge­gen­über dem Stand von 1990 sen­ken.

Reform des Emissionshandelssystems

Mit dem Beschluss der Reform des Emissionshandelssystems (EHS) werden die Ziele des EHS noch ehrgeiziger, denn in den Wirtschaftszweigen, für die das System gilt, müssen die Emissionen bis 2030 um 62% im Vergleich zu 2005 gesenkt werden. Außerdem wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten von 2026 bis 2034 schrittweise eingestellt und ein eigenes neues EHS II für Kraftstoffe aus Straßenverkehr und Gebäuden geschaffen. Bis 2027 (oder 2028, wenn die Energiepreise außergewöhnlich hoch sein sollten) wird auch ein Preis für Treibhausgasemissionen aus diesen Bereichen festgelegt. Das Parlament stimmte auch dafür, erstmals Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr im EHS zu berücksichtigen und das Emissionshandelssystem für den Luftverkehr zu überarbeiten. Damit wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr bis 2026 schrittweise eingestellt, und der Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe wird gefördert.

CO2-Grenzausgleichssystem

Durch die Zustimmung zum neuen CO2-Grenzausgleichssystem der EU wird der Weg frei, Anreize für Drittstaaten zu setzen, ihre Klimaschutzziele höher zu stecken. Das System soll außerdem dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen in der EU und auf der ganzen Welt nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird. Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU gilt etwa für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Wer diese Waren einführen will, müsste die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgleichen. Das CO2-Grenzausgleichssystem wird zwischen 2026 und 2034 mit der gleichen Geschwindigkeit schrittweise eingeführt, mit der die kostenlosen Zertifikate im Emissionshandelssystem der EU schrittweise auslaufen.

Klima-Sozialfonds

Die Einigung mit den Mitgliedstaaten, einen Klima-Sozialfonds einzurichten, der ab 2026 Gelder auszahlt, soll dafür sorgen, dass die Klimawende gerecht und sozial inklusiv gestaltet wird. Der Fonds kommt finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzern zugute, die besonders stark unter hohen Energie- und Verkehrspreisen leiden. Nach seiner vollständigen Einrichtung wird der Klima-Sozialfonds durch die Versteigerung von EHS-II-Zertifikaten finanziert, was bis zu 65 Milliarden Euro einbringen soll. Weitere 25% des geschätzten Gesamtbudgets von 86,7 Milliarden Euro geben die Mitgliedstaaten.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • Geraets/Reins, EU einigt sich auf CBAM und EU-EHS-Reform, EnK-Aktuell 2023, 01010
  • Laschet, Fit for Future – Die Energiewende als Erfolgsfaktor für den Klimaschutz, EnWZ 2021, 289

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