Die Zahl der von Jobcentern gegen SGB-II-Leistungsbezieher verhängten Sanktionen ist 2022 erneut gesunken. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, gab es im letzten Jahr 148.488 Kürzungen (2021: 193.729), von denen 2,7% (= 99.571; 2021: 3,1 % = 130.960) der Leistungsberechtigten betroffen gewesen seien. Die Zahl der Sanktionen liege erheblich unter dem Niveau vor der Pandemie. 2019 habe es noch 806.811 Sanktionen gegeben.
Pandemie, BVerfG-Urteil und "Sanktionsmoratorium" als Gründe
Als Gründe für den Rückgang der Sanktionen nennt die Arbeitsagentur neben den Folgen der Corona-Pandemie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 (BeckRS 2019, 26651) zu Hartz-IV-Sanktionen. Ein weiterer Grund sei das sogenannte Sanktionsmoratorium, das von Juli 2022 bis Dezember 2022 galt. Danach führte ein erstes Meldeversäumnis nicht zu einer Kürzung, Sanktionen für Pflichtverletzungen waren unzulässig.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
- BVerfG, Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig, BeckRS 2019, 26651