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Erneut weniger Sanktionen gegen SGB-II-Leistungsbezieher

Arbeitsagentur
Die Zahl der von Job­cen­tern gegen SGB-II-Leis­tungs­be­zie­her ver­häng­ten Sank­tio­nen ist 2022 er­neut ge­sun­ken. Wie die Bun­des­agen­tur für Ar­beit mit­teil­te, gab es im letz­ten Jahr 148.488 Kür­zun­gen (2021: 193.729), von denen 2,7% (= 99.571; 2021: 3,1 % = 130.960) der Leis­tungs­be­rech­tig­ten be­trof­fen ge­we­sen seien. Die Zahl der Sank­tio­nen liege er­heb­lich unter dem Ni­veau vor der Pan­de­mie. 2019 habe es noch 806.811 Sank­tio­nen ge­ge­ben.

Pandemie, BVerfG-Urteil und "Sanktionsmoratorium" als Gründe

Als Gründe für den Rückgang der Sanktionen nennt die Arbeitsagentur neben den Folgen der Corona-Pandemie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 (BeckRS 2019, 26651) zu Hartz-IV-Sanktionen. Ein weiterer Grund sei das sogenannte Sanktionsmoratorium, das von Juli 2022 bis Dezember 2022 galt. Danach führte ein erstes Meldeversäumnis nicht zu einer Kürzung, Sanktionen für Pflichtverletzungen waren unzulässig.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

  • BVerfG, Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig, BeckRS 2019, 26651

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